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Das bietet Ihnen die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Erfahren Sie, was genau eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) § 116b SGB V ist und wie Sie diese mit den Kostenträgern abrechnen können.

Seit 2007 erfolgt durch die Schaffung des Versorgungsstrukturgesetzes eine Neuordnung bei der Behandlung ausgewählter Krankheitsbilder von der klassischen stationären Behandlung weg zu ambulanten Behandlungsformen. Zu diesem Zweck wurden Krankenhausambulanzen (wie die Berliner Charité) für die ambulante Aufnahme geöffnet und erste Netzwerke niedergelassener Ärzte zur Behandlung der Krankheitskomplexe gegründet.

Insgesamt aber steht die aktuelle Entwicklung noch hinter den Erwartungen zurück. Befürchtet wird statt der extra-budgetären Vergütung eine Umverteilung der Leistungen.

Ziele: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V

Basis ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), für ambulante Behandlungsformen. Seit 2007 wurde dieses unter § 116b (alt) und seit der Neufassung vom 1. Januar 2012 unter § 116b (neu). Durch die neue Rechtslage des Gesetzes ist es zu einem Versorgungswechsel gekommen.

Statt der klassischen Behandlung im Krankenhaus wurde der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung der Vorzug für einen fest umrissenen Kreis von Erkrankungen gegeben. Damit wurden die Krankenhäuser für die spezialfachärztliche Versorgung geöffnet und die Bedeutung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und niedergelassenen Ärzte fokussiert. Generell zielt das Konzept darauf ab, die interdisziplinäre ambulante Arbeit zwischen den beteiligten Spezialisten zu verbessern.

Der Teilnehmerkreis war nach Angaben des Bundesvorstandes ASV im Juli 2015 mit 30 Anzeigen und 20 im ASV-Verzeichnis gelisteten ASV-Teams noch relativ überschaubar.

Wer kann bei der ASV mitmachen?

Um an dem Projekt „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ (ASV) teilzunehmen, müssen niedergelassene Ärzte, Krankenhausambulanzen und Leistungserbringer eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen, die je nach Region schwanken können. Als zentraler Ansprechpartner begleitet der Bundesverband ASV die Umsetzung.

Neben niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten schließt das Konzept der ASV aber auch Leistungserbringer wie Pflegekräfte, Therapeuten und Koordinatoren der Heil- und Hilfsmittelversorgung mit ein.

Auf welche Behandlungsgruppen konzentriert sich die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)?

Die angesprochenen Behandlungsgebiete bezeichnen seltene Erkrankungen mit geringen Fallzahlen und besonderen Krankheitsverläufen, die hochspezialisierte Leistungen und interdisziplinäre Betreuung erfordern.

Zu den Behandlungsbereichen schwerer Verlaufsformen für ambulante spezialfachärztliche Versorgung zählen z. B. gastrointestinale Tumore, Rheumatologie und Onkologie.

Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zur Behandlung im Rahmen der ASV

  • Gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle (seit 26. Juli 2014)
  • Gynäkologische Tumoren (Beschlüsse vom 22. Januar 2015 und 18. Juni 2015)
  • Rheumatologische Erkrankungen
  • Herzinsuffizienz

Seltene Erkrankungen zur Behandlung im Rahmen der ASV

  • Tuberkulose und atypische Mykobakteriose (seit 24. April 2014)
  • Marfan-Syndrom (seit 30. Juni 2015)
  • Pulmonale Hyptertonie
  • Mukoviszidose
  • Primär sklerosierende Cholangitis

Die Festlegung der Krankheitsformen im im Rahmen der ASV erfolgt durch den GBA.

Grundlagen der Vergütung bei der ASV-Abrechnung

Bei der ASV wird es absehbar kein eigenes Vergütungssystem geben, sondern der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) des Gemeinsamen Bundesausschusses wird als Grundlage für die Bemessung der Leistungen, dienen, die im Rahmen der ASV erbracht werden. Unter Umständen wird der EBM-Katalog ergänzt. Für weitere Leistungen der ASV wird der Erweiterte Bewertungsausschuss neue Vergütungen festlegen.

Wer rechnet Selektivverträge ab?

Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum ist eine attraktive Abrechnung von Selektivverträgen möglich. Mehr dazu finden Sie hier.

[ www.dmrz.de/aerzte-rechnen-selektiv-vertraege-ab-integrierte-versorgung.html ]

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