E-Rezept
Telematikinfrastruktur

Warum das E-Rezept weiter nur getestet wird

Das E-Rezept kommt – wann ist momentan aber unklar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Start auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die Vorzüge des E-Rezepts klingen verlockend: weniger Papiermüll, eine verbesserte Kommunikation zwischen medizinischen Einrichtungen und Apotheken sowie ein ausführlicher Überblick über die verschriebenen Medikamente der Patient:innen.

Und eigentlich sollte das elektronische Rezept für Ärzt:innenpraxen zu Beginn dieses Jahres grundsätzlich zur Pflicht werden. Doch die Einführung ist verschoben worden. Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Softwareanbieter sollen noch mehr Erfahrung mit dem E-Rezept sammeln, um das System sicher umstellen zu können. Deshalb wird die bundesweite Testphase erneut verlängert.

Die Testphase solle genutzt werden, um die Anzahl der Teilnehmenden an den Tests zu erhöhen, Updates aufzuspielen, die nötige Software zu installieren, das Personal zu schulen und die Stabilität des Zusammenwirkens der einzelnen erforderlichen Komponenten intensiv zu prüfen. So schreibt es die Gematik in einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021. Ein neuer Termin für den Start steht noch nicht fest.

Beim E-Rezept verschreiben Ärzt:innen ein Medikament über einen QR-Code, der dann von Patient:innen über eine App auf dem Smartphone oder Tablet abgerufen und in der Apotheke bestellt werden kann. Dort können Patient:innen ihr Medikament dann abholen. Wer kein digitales Endgerät hat, kann sich den QR-Code von den Ärzt:innen auch auf Papier ausdrucken lassen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erst ab Juli 2022

Geplant war auch, dass niedergelassene Ärzt:innen ab 1. Januar 2022 die Krankenkassen digital über Krankschreibungen von Patient:innen informieren. Aber auch hier hapert es offenbar an der technischen Umstellung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat deshalb die Übergangsfrist für die eAU bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Das betrifft auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber, die ab dem 1. Januar nur noch digital durch die Krankenkassen erfolgen sollte.

Patient:innen bekommen also weiterhin eine Papierbescheinigung für sich und den Arbeitgeber. Ab 1. Juli sollen Krankenkassen dann die eAU direkt an den Arbeitgeber weiterleiten.

 

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