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Ende September hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen (BMG), Mitte Oktober folgte die Einsetzung der Pflegestrukturkommission. Für ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste heißt das: Die Pflegereform kommt in zwei Stufen. Das PNOG soll überwiegend zum 1. Januar 2027 starten und die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) stabilisieren. Die große Strukturreform soll am 1. Juli 2027 folgen.
Bislang liegt nur ein Regierungsentwurf vor. Der Entwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Änderungen gelten erst ab dem jeweils gesetzlich festgelegten Inkrafttreten. Pflegedienstleitungen (PDL) und Inhaber finden hier den kompletten Stand: Was geplant ist, was es für den Betrieb bedeutet, wie es weitergeht und wer was kritisiert.
Die Bundesregierung hat die Pflegereform mit dem Koalitionsvertrag im April 2025 angekündigt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe legte im Dezember 2025 Vorschläge zu Prävention, Begleitung zu Hause und weniger Bürokratie vor (Argumentationspapier). Der Referentenentwurf vom Juni 2026 stieß bei Wohlfahrtsverbänden und der AOK auf Kritik, ein Kabinettstermin im Sommer platzte, kurz vor dem Beschluss drohte die SPD mit einer Blockade. Aus der angekündigten Strukturreform wurde zunächst ein Stabilisierungspaket.
Der Druck ist hoch: Die soziale Pflegeversicherung SPV steuert laut BMG ohne Eingriff auf zweistellige Milliardendefizite zu, 2027 fehlen rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 schon 15,4 Milliarden Euro. Die Zahl der Pflegebedürftigen stieg von 2,8 Millionen (2016) auf 6,4 Millionen (2025). Eine weitere Anhebung des Beitragssatzes schließt der Entwurf aus.
Das PNOG ordnet die Hauptleistungen der häuslichen Pflege neu, führt neue Budgets und eine Pflegebegleitung ein, verschärft die Begutachtung und stärkt Prävention und Digitalisierung. Der Gesetzentwurf umfasst 249 Seiten (PDF). Hier sind die wichtigsten Punkte.
Das bisherige Pflegegeld wird zum Entlastungsbudget, die bisherigen Pflegesachleistungen werden zum Sachleistungsbudget. Für die Pflegegrade 2 bis 5 sieht der Kabinettsentwurf monatliche Sachleistungsbudgets von bis zu 890, 1.590, 2.090 beziehungsweise 2.530 Euro vor. Das monatliche Entlastungsbudget soll entsprechend 380, 630, 890 beziehungsweise 1.080 Euro betragen. Die Beträge liegen über den bisherigen Leistungen. Daraus lässt sich jedoch kein gleich hohes Leistungsplus ableiten: In den neuen Budgets sollen auch bisher eigenständige Leistungen wie Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aufgehen. Die Beträge sind noch nicht gesetzlich beschlossen.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung 2026 | Geplantes Sachleistungsbudget | Pflegegeld 2026 | Geplantes Entlastungsbudget |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 890 € | 347 € | 380 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 1.590 € | 599 € | 630 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 2.090 € | 800 € | 890 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 2.530 € | 990 € | 1.080 € |
Die höheren Budgetbeträge sind allerdings nur ein Teil der Rechnung: Daraus sollen künftig auch bisher eigenständige Leistungen wie Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch finanziert werden. Dazu kommen:
Die Begutachtung wird strenger. Schwellenwerte und Bewertungssystematik werden auf die Werte angepasst, die ein Expertenbeirat 2013 empfohlen hat. Das BMG will damit die Pflegegrade 1 bis 3 „zielgenauer“ vergeben und den Anstieg der Pflegebedürftigen bremsen. Häufiger sollen Einstufungen befristet werden. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte herabgesetzt werden. Dieser Bestandsschutz sichert jedoch nicht den unveränderten Anspruch auf sämtliche bisherigen Leistungen.
In Pflegegrad 1 entfällt laut tagesschau der Entlastungsbetrag (131 € im Monat). Dafür gibt es einen Anspruch auf Pflegebegleitung, bis Ende 2028 auf zusätzliche Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Wie genau sich die Schwellenwerte verschieben, lässt das Ministerium offen.
Versicherte ab 60 Jahren erhalten einen Anspruch auf den Check-up 60+. Bei der Begutachtung soll konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senkt („Reha vor Pflege“).
Eine Innovationsregel erlaubt ambulanten und stationären Einrichtungen, gemeinsam mit den Pflegekassen von rahmenvertraglichen Vorgaben abzuweichen, sofern der Schutz der Pflegebedürftigen gewahrt bleibt. Für die Digitalisierung der Langzeitpflege stehen von 2027 bis 2031 bis zu 2 Milliarden Euro bereit, ambulant und stationär (1,6 Milliarden Euro vom Bund, 400 Millionen Euro von den Ländern). Wie die Mittel vergeben werden, nennt das BMG in seinen Zusammenfassungen nicht.
Für ambulante Pflegedienste ändern sich im Entwurf vor allem die Leistungsstruktur, der Kundenmix und die Arbeitgeberbeiträge für Minijobs. Betreuungsdienste trifft besonders das neue Sozialraumbudget. Wie die neuen Budgets in der Abrechnung ankommen und was die Dienste dafür vergütet bekommen, beschreiben die vorliegenden Zusammenfassungen noch nicht. Die folgende Einordnung stammt aus der DMRZ-Redaktion und beruht auf den Entwurfsunterlagen (und ersetzt keine Rechtsberatung).
Für Einrichtungen mit stationärem Bereich gilt noch eine weitere Regel: Die refinanzierbare Personalausstattung nach § 113c SGB XI hängt am Pflegegradmix. Der DBfK warnt, dass bei strengerer Einstufung rechnerisch weniger Personal vereinbart werden kann. Der Entwurf enthält dazu einen Prüfauftrag.
Die Finanzlücke soll über höhere Einnahmen und geringere Ausgaben schließen, der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann nennt das PNOG einen „ersten wichtigen Schritt“. Die wichtigsten Maßnahmen:
Seit dem Kabinettsbeschluss am 30. September 2026 haben Verbände und Kommunen Kritik geäußert, und das Kabinett hat die Pflegestrukturkommission eingesetzt. Die Einsetzung kam eine Woche später als zunächst angekündigt, weil Union und SPD über den Arbeitsauftrag stritten. Strittig waren die Begrenzung der Eigenanteile im Heim und ein Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung (tagesschau).
Die Kommission hat 13 Mitglieder. Den Vorsitz übernimmt Prof. Dr. Georg Cremer, früherer Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Co-Vorsitzende ist Prof. Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin. Dazu kommen elf weitere Fachleute aus Pflege, Gesundheit, Finanzierung und Sozialrecht (BMG).
Ihr Auftrag reicht über die Finanzen hinaus. Sie analysiert die Ausgabenentwicklung der Pflegeversicherungen und empfiehlt Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzierung, eine effizientere Versorgung und eine bessere Verzahnung von Prävention und Rehabilitation. Laut tagesschau soll sie auch prüfen, ob und wie sich die Eigenanteile begrenzen lassen und wie die häusliche Pflege gestärkt werden kann. Linnemann formulierte das Ziel so: „Pflege muss bezahlbar und zielgerecht sein, Pflege muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird.“ Welche Vorschläge am Ende umgesetzt werden, entscheidet die Politik.
Das PNOG soll überwiegend zum Jahreswechsel starten, die Strukturreform zum 1. Juli 2027. Konkrete Sitzungstermine von Bundesrat und Bundestag liegen uns zum Redaktionsschluss nicht vor. Dazwischen liegt ein enger Kalender:
| Zeitpunkt | Was geplant ist |
|---|---|
| Herbst 2026 | Beratungen in Bundesrat und Bundestag |
| 1. Januar 2027 | geplanter Start überwiegender Teile des PNOG, Kinderlosenzuschlag steigt auf 0,9 Prozent |
| Ende Januar 2027 | Pflegestrukturkommission soll erste Vorschläge vorstellen |
| bis Ostern 2027 | angestrebter Kabinettsbeschluss zur Strukturreform |
| 1. Juli 2027 | geplanter Start der Strukturreform |
| 1. Januar 2028 | Zuschlag bei beitragsfrei mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartnern, Beiträge für Minijobs |
| 2028 | Überbrückungsbudget für Notdienste, Akut-Kurzzeitpflegeplätze, Dynamisierung entfällt |
| 2029 | jährliche Dynamisierung nach Kerninflationsrate; Pflegebegleitung (laut Verbandsstimmen) |
| 2027 bis 2031 | Digitalisierungsförderung von bis zu 2 Milliarden Euro |
Der 1. Januar 2027 ist eine politische Zielmarke, eine Garantie gibt es dafür nicht. Als größten Zeitrisikofaktor nennen die Unterlagen den Vermittlungsausschuss. Nicht jede Regelung wird zum Jahreswechsel wirksam, einzelne Teile sind für 2028 und 2029 vorgesehen.
Die Reaktionen reichen von Zustimmung zur Kommission bis zu scharfer Kritik an Leistungseinschnitten. Gemeinsam ist den meisten Stimmen: Das PNOG gilt als Zwischenschritt, und über die Alltagstauglichkeit entscheiden Details wie Übergangsfristen, Kapazitäten und Zuständigkeiten.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet das PNOG differenziert. Gegenüber dem Referentenentwurf erkennt er Verbesserungen an: bei der Tariftreue, bei der zurückgenommenen Halbierung des Entlastungsbudgets und bei den Wartezeiten für höhere Leistungszuschläge im Heim. Er sieht aber weiter „zentrale Risiken“ für bedarfsgerechte Leistungen, gute Entlohnung und sichere Personalausstattung. Kritisch bewertet der DBfK die Kopplung der Personalausstattung an den Pflegegradmix, die Transformationsstellen, den späten Start der Pflegebegleitung und fehlende Kapazitäten für Akutversorgung. Neue Ansprüche sollten erst greifen, wenn die Leistungen regional verfügbar sind.
Der Verband „wir pflegen“ (Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e. V.) wehrt sich gegen den „Missbrauchsvorwurf“ in der Entwurfsbegründung und vermissen Zahlen dazu (wir pflegen). Sie kritisieren, dass Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als eigene Leistungen wegfallen. Nach ihrer Darstellung sieht der Entwurf zudem keine Übergangsregelung für den Entlastungsbetrag vor und bindet Akut-Kurzzeitpflege an die Einschätzung der Pflegebegleitung. Diese beiden Punkte nennen die BMG-Zusammenfassungen nicht ausdrücklich. Hendrik Dohmeyer, Vorstandsmitglied von pflegende Angehörige e.V., sagt: „Wenn es Missbrauch gibt, ist es Aufgabe der Pflegekassen, ihm nachzugehen und ihn abzustellen.“
Städtetagspräsident Burkhard Jung sagte aus Protest ein Gespräch mit Kanzleramtsministerin Nina Warken ab. Gegenüber der Funke Mediengruppe erklärte er: „Finanziell lässt die Bundesregierung die Städte erneut im Regen stehen.“ Der Städtetag fordert die Länder auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen und in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Die Kommunen zahlen laut Städtetag weit mehr als 5 Milliarden Euro im Jahr für die Hilfe zur Pflege. Dass der Entwurf einen Tag vor einer neuen Ausgleichsregel des Bundes für Länder und Kommunen durchs Kabinett ging, ist für Jung „ein echter Affront“.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), sieht im PNOG nur eine vorübergehende Entlastung. Bund, Länder und private Pflegeversicherung müssten mehr Verantwortung übernehmen: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ (vdek)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) begrüßt die Kommission und warnt vor „Scheinlösungen“. Ihre Vorsitzende Dr. Regina Görner verlangt eine „gerechtere Lastenverteilung“ zwischen Betroffenen, Versicherten und öffentlicher Hand sowie mehr Prävention. Kürzungen bei häuslicher Pflege und Entlastungsmöglichkeiten sollen vermieden oder korrigiert werden (BAGSO).
Die SPD forderte bis zuletzt einen Pflegedeckel für die Eigenanteile im Heim und einen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Beides fehlt im Entwurf (tagesschau). Linnemann hielt den Pflegedeckel für wirkungsarm, weil er nur rund 300 € im Monat spare, und sieht beim Finanzausgleich hohe verfassungsrechtliche Hürden. Jetzt prüfe die Kommission beide Fragen.
Der Entwurf durchläuft noch das parlamentarische Verfahren. Ein paar Schritte lassen sich trotzdem schon heute angehen.
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Quellen: Bundesgesundheitsministerium (Pressemitteilungen vom 30.09. und 14.10.2026, Gesetzentwurf, Argumentationspapier), tagesschau (30.09. und 14.10.2026), Deutscher Städtetag, DBfK, wir pflegen e.V., BAGSO, vdek.
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