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Blankoverordnung in der Praxis: Wie bewerten Heilmittelerbringer:innen die neue Versorgungsform?

Ergotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen sammeln erste Erfahrungen mit der Blankoverordnung. Die Bilanz ist gemischt.

Seit dem Frühjahr 2024 ist die Blankoverordnung für die Ergotherapie Realität, seit November auch für die Physiotherapie – zumindest bei Schulter-Diagnosen. Die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nach § 125a SGB V sollte die Behandlung flexibler und patientengerechter machen. Doch wie bewerten die Heilmittelerbringer:innen die neue Versorgungsform?

 

Mehr Flexibilität in der Physiotherapie

In einer aktuellem Bericht von ZDF heute zeigen sich erste positive Erfahrungen mit der Blankoverordnung in der Physiotherapie. Seit November 2024 können Ärzt:innen für gut 100 Schulter-Diagnosen flexiblere Verordnungen ausstellen – von Arthrosen über Luxationen bis hin zu Frakturen.

Physiotherapeutin Marion Jager bringt den Vorteil auf den Punkt: „Wir können jetzt schauen, was gerade am besten zum Patienten passt und können ihm so gerechter werden.“ Auch Orthopäde Dr. Chong Su Choi, der bei Schulter-Diagnosen nur noch Blankoverordnungen nutzt, sieht klare Vorteile: „Die Physiotherapeuten verbringen deutlich mehr Zeit mit dem Patienten und beschäftigen sich intensiv mit seiner Erkrankung.“

Das frühere starre Festhalten an den Vorgaben des Arztes wird damit aufgehoben. Physiotherapeut:innen können nun Art, Umfang und Frequenz der Behandlung selbst bestimmen und flexibel auf den Heilungsverlauf reagieren.

Verbände fordern Gleichstellung aller Heilmittelerbringer:innen

Trotz der positiven Erfahrungen gibt es strukturelle Kritik. In einem aktuellen Brief an das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) fordern der Deutsche Verband Ergotherapie (DVE), der Verband für Physiotherapie (VPT) und Physio Deutschland eine gesetzliche Klarstellung: Auch Krankenhäuser, Rehabilitations- und vergleichbare Einrichtungen sollen Blankoverordnungen durchführen dürfen.

Bislang sind diese Einrichtungen nach § 124 Abs. 5 SGB V von der Blankoverordnung ausgeschlossen – ohne fachliche Begründung, wie das BMG selbst einräumt. „Es bestehen keine fachlichen Gründe für den aktuellen Ausschluss“, betonen die Verbände. Sie fordern eine Anpassung des Gesetzes, um „Ungleichbehandlungen innerhalb der Heilmittelversorgung zu vermeiden“.

 

Ergotherapie-Umfrage bestätigt positive Trends

Die positiven Eindrücke aus der Physiotherapie decken sich mit Erfahrungen aus der Ergotherapie. Eine Umfrage der Stiftung Gesundheit im Auftrag des BED e. V. zeigt: 96 % der Ergotherapeut:innen nutzen die Blankoverordnung. Drei Viertel nennen die individuelle Therapieanpassung als wichtigsten Vorteil.

Weitere positive Aspekte sind die Variabilität der Therapiedauer (64,2 %) und flexible Therapiefrequenz (50,0 %). Rund 30 % berichten von schnelleren Therapiezielen und besserer Klientenzufriedenheit. Diese Flexibilität war bereits in unserem Überblick zu Vor- und Nachteilen der Blankoverordnung als zentraler Vorteil identifiziert worden.

Zuzahlungssystematik als größtes Problem

Doch es gibt auch deutliche Kritikpunkte. Mehr als die Hälfte der Ergotherapeut:innen (53,4 %) der Stiftung-Gesundheit-Umfrage bemängelt die zu komplizierte Zuzahlungssystematik. Besonders problematisch: Mehr als ein Drittel berichtet, dass die Höhe der Zuzahlungen teilweise zu einem Therapieverzicht führt.

Weitere Herausforderungen sind die zögerliche Verordnung durch Ärzt:innen (52,8 % berichten von zurückhaltenden Ärzt:innen) und wirtschaftliche Nachteile durch fehlende Zwischenabrechnungen. „Eine politische Lösung mahnen wir schon länger an“, kommentiert der BED.

 

Ausblick: Erweiterung geplant

Für die Physiotherapie ist laut dem ZDF-Bericht nach einer vierjährigen Evaluationsphase die Ausweitung auf weitere Diagnosen geplant. Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Die Blankoverordnung erreicht ihr Ziel individuellerer Behandlungen bei stabilen Kosten.

 

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