Zuzahlungsbefreiung und Zuzahlungspflicht
Krankentransport

Wissenswertes für Fahrdienste: Zuzahlungsbefreiung und Zuzahlungspflicht

Erfahre hier, warum manche Patient:innen zuzahlungsfrei gefahren werden können. Was steckt hinter der Zuzahlungsbefreiung? Und worauf muss ich achten?

Wer sich zu Ärzt:innen fahren lässt oder vom Krankenhaus mit dem Taxi abholt wird, muss dafür ggf. selber bezahlen. Anders ist es, wenn die Fahrt von einem:einer Ärzt:in verordnet wurde. Dann muss Du nicht wie bei einer normalen Taxifahrt den vollen Betrag zahlen. In diesem Fall handelt es sich um eine Krankenfahrt oder gar um einen qualifizierten Krankentransport – und die Kosten übernimmt dann zu einem Großteil die Krankenkasse. Aber meist nicht vollständig: Denn Krankenbeförderungen sind in der Regel per Gesetz zuzahlungspflichtig. Die Fahrgäst:innen müssen dann von der Krankenkassenleistung einen Eigenanteil (auch als Zuzahlung oder Verordnungsgebühr bezeichnet) übernehmen.

Zuzahlungspflicht oder Zuzahlungsfrei auf dem Transportschein angekreuzt

Es gibt aber auch Ausnahmen. Nicht immer besteht eine sogenannte Zuzahlungspflicht. Der:die Ärzt:in kreuzt auf dem Transportschein, der sogenannten „Verordnung einer Krankenbeförderung“, oben links an, ob eine „Zuzahlungspflicht“ besteht oder ob der Status „Zuzahlungsfrei“ lautet.

Beachte: Sollte der:die verordnende Ärzt:in vergessen haben, hier ein entsprechendes Kreuzchen zu setzen, dann kann die Fahrt nicht abgerechnet werden. Auch darfst Du als Taxifahrer:in oder Mitarbeiter:in oder Leiter:in eines Fahrdienstes nicht eigenhändig das Kreuzchen „nachtragen“. Wende Dich an den:die Ärzt:in, damit diese:r den Fehler selber behebt.

Die Belastungsgrenze und die Zuzahlungsbefreiung

Eine Krankenfahrt oder ein Krankentransport ist dann zuzahlungsfrei, wenn der:die Fahrgäst:in einen Arbeitsunfall hatte oder einen Befreiungsausweis besitzt. Was hat es mit diesem Befreiungsausweis auf sich? Die Zuzahlungsbefreiung hängt mit der sogenannten Belastungsgrenze zusammen. Hierbei handelt es sich um einen Höchstsatz an Kosten, die ein:e Patient:in bei Krankenkassenleistungen jährlich eigenhändig tragen kann.

Diese Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen. (Zwei zusammenlebende Ledige gelten hier nicht als ein Haushalt). Bei chronisch Kranken ist die Grenze bei 1 Prozent.

Grundlage der Berechnung ist die Summe aller Zuzahlungen, die im Laufe eines Kalenderjahres anfallen. Neben der Zuzahlung von Krankenfahrten/-transporten zählen hierzu aber auch Zuzahlungen für Apothekenrezepte, Physiotherapie-Termine, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte und weitere Krankenkassenleistungen. Übersteigt die Summe dieser Zuzahlungen die Belastungsgrenze, kann sich der:die Patient:in bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Hierzu müssen alle Belege vorgelegt werden, um einen Befreiungsausweis zu erhalten.

Worauf ich als Anbieter von Krankenfahrten/-transporten achten muss

Auf der Rückseite des Muster 4, des Transportscheins, musst Du unter „Bestätigung des Transporteurs“ quittieren, dass – im Falle einer Zuzahlungsbefreiung – von der:dem Fahrgäst:in ein Befreiungsausweis vorgelegt wurde.

Was praktisch ist: Unten auf der Verordnungsrückseite lässt sich unter „Abrechnungsdaten des Transporteurs“ neben dem Gesamt-Brutto-Preis auch der Zuzahlungsbetrag angeben. Das hilft bei der Abrechnung der Leistung ungemein. (Dieses Feld gab es früher auch schon, wurde dann aber mit der Überarbeitung des Muster 4 im Jahre 2019 abgeschafft. Die aktuelle Fassung – gültig seit Juli 2020 – besitzt wieder die Möglichkeit, den Zuzahlungsbetrag anzugeben.)

Übrigens: Fehlt eine Angabe oder wurde etwas falsch eingetragen? Rechnest Du deine Krankenfahrten und Krankentransporte über DMRZ.de mit den Kostenträgern ab, kannst Du von der Plausibilitätsprüfung der Online-Abrechnung profitieren. Im Falle einer Fehleingabe erhältst du eine Warnmeldung. Fehlerhafte Abrechnungen werden so rechtzeitig erkannt und die Gefahr verringert, dass die Krankenkasse eine Abrechnung ablehnt.

Außerdem musst Du auf dem Transportschein den kompletten Bereich „Abrechnungsdaten des Transporteurs“ nicht ausfüllen! Im DMRZ.de-System werden alle relevanten Daten automatisch eingetragen. Die korrekten Positionsnummern und aktuellen Tarife wurden zudem vom Vertragsservice von DMRZ.de bereits hinterlegt. Das spart Dir wertvolle Zeit!

 

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