selektivvertraege verstehen
Selektivverträge

Was sind Selektivverträge und wie rechne ich diese ab?

Erfahre heute, welche Rolle Selektivverträge (auch Direktverträge oder direkte Versorgungsverträge genannt) im deutschen Gesundheitssystem spielen.

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland läuft in der Regel über sogenannte Kollektivverträge ab. Diese werden zwischen kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen geschlossen. In den Kollektivverträgen wird genau geregelt, welche Leistungen von den Kassen unterstützt werden und in welchem Maße diese erfolgen dürfen. Die Ärzt:innen rechnen die Leistungen dann über die kassenärztlichen Vereinigungen mit den Kassen ab. Anders hingegen funktionieren Selektivverträge.

Selektivverträge: Die Vorteile der direkten Versorgung

Einen Selektivvertrag – auch Direktvertrag oder direkter Versorgungsvertrag genannt – schließen die Ärzt:innen „direkt“ mit den Krankenkassen ab. Das ist z. B. dann sinnvoll, wenn für eine Behandlung der Standard in Form eines Kollektivvertrags nicht ausreicht. Die Vorteile eines Selektivvertrags sind:

  • eine bessere, flexiblere und vor allem individuellere Versorgung einzelner Patient:innen

  • eine effektivere Steuerung der Versorgung (beispielsweise Doppeluntersuchungen oder lange Wartezeiten werden vermieden)

  • Kosteneinsparungen für die Krankenkasse (aufgrund der Verzahnung verschiedener Sektoren im Gesundheitsbereich sowie Reduzierung von Kostenfressern)

  • ggf. eine bessere Bezahlung der Leistungserbringer:innen

  • Möglichkeit des Testens neuer Versorgungskonzepte

Vom Krankheitsbild bis zur Abrechnung – der Ablauf der Versorgung per Selektivvertrag

Im Folgenden stellen wir Dir einmal den typischen Ablauf einer Behandlung per Selektivvertrag vor. Die Abrechnung mit den Krankenkassen kannst Du z. B. mithilfe des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ.de) einfach und bequem selber durchführen. Aus diesem Grund zeigen wir Dir im Folgenden auch, wie die Selbstabrechnung funktioniert.

  1. Indikation und Planung: Die:der Ärzt:in entscheidet aufgrund des jeweiligen Krankheitsbilds, dass eine direkte Versorgung notwendig ist.

  2. Aushandeln des Selektivvertrags: Mit der jeweiligen Krankenkasse wird ein Selektivvertrag ausgehandelt und abgeschlossen. In den meisten Fällen übernimmt das eine Managementgesellschaft oder ein Ärzt:innennetz – und nicht jede:r Leistungerbringer:in selber.

  3. Behandlung durchführen: Die Leistungen werden wie im Selektivvertrag festgelegt ausgeführt.

  4. Abrechnung vorbereiten: Die:der Leistungserbringer:in (bzw. die Managementgesellschaft) geben den Selektivvertrag ans DMRZ.de weiter. Das Vertragsmanagement hinterlegt alle Daten des Selektivvertrags kostenlos und datengeschützt ins DMRZ.de-System, so dass Abrechnungen unkompliziert durchgeführt werden können. Darüber hinaus lassen sich ohne Aufpreis auch Sublogins für jede:n Leistungserbringer:in einrichten.

  5. Abrechnung starten: Die:der Ärzt:in kann nun alle relevanten Daten zu den Patient:innen sowie zu den Behandlungen im DMRZ.de-System eintragen. (Benötigt wird eine von der:dem Patient:in beglaubigte Teilnahmeerklärung zur Abrechnung per Datenträgeraustausch, kurz DTA.) Mithilfe einer praktischen Plausibilitätsprüfung kannst Du abschließend sicherstellen, dass keine Eingaben fehlen oder fehlerhaft sind. Mit einem Klick wird dann die DTA-Abrechnung an die Krankenkasse gesendet.

  6. Auszahlung des Gelds: Die Krankenkasse überprüft die Abrechnung und überweist das Geld entweder direkt an den:die Leistungserbringer:in oder an die Managementgesellschaft. Und sollte doch mal etwas sein, helfen Dir die Mitarbeiter:innen von DMRZ.de beim Beschwerdemanagement mit Kassen.


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Demnächst im DMRZ.de-Blog stellen wir die verschiedenen Formen und Varianten von Selektivverträgen einmal genauer vor.

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