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Der Bundesrat hat Mitte Oktober das Pflegefachassistenzgesetz (Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze, kurz PflFAssG) final verabschiedet. Damit kommt ab 2027 eine neue, bundesweit einheitliche Qualifikationsstufe in der Pflege – die Pflegefachassistenz. Für ambulante Pflegedienste, Pflegeheime und andere Gesundheitsdienstleister bedeutet das: mehr Planungssicherheit bei der Personalgewinnung, aber auch neue Anforderungen an Ausbildung und Einsatz. Doch während die Politik von einem Meilenstein spricht, sind die Reaktionen aus der Branche gespalten.
Was ist die Pflegefachassistenz – und wer macht was?
Die Pflegefachassistenz ist eine neue Qualifikationsstufe, die zwischen der Pflegehilfskraft und der examinierten Pflegefachkraft angesiedelt ist. Sie ersetzt nicht die klassische Pflegehilfskraft, sondern stellt eine weiterentwickelte, qualifiziertere Assistenzfunktion dar.
Was ändert sich konkret?
Das Pflegefachassistenzgesetz schafft erstmals eine bundeseinheitliche Ausbildung für die Pflegefachassistenz. Bisher gab es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen – von einjährigen bis zu zweijährigen Ausbildungen mit verschiedenen Bezeichnungen wie „Pflegehilfe", „Pflegefachhilfe" oder „Altenpflegehilfe". Diese Vielfalt erschwerte die Anerkennung von Abschlüssen und die Mobilität von Pflegekräften zwischen den Bundesländern.
Ab dem 1. Januar 2027 startet die neue bundeseinheitliche Ausbildung. Die organisatorischen und finanziellen Regelungen treten bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Ausbildung dauert rund 18 Monate und umfasst theoretischen Unterricht an Pflegeschulen sowie praktische Einsätze in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, eine qualifizierte Assistenzkraft zu schaffen, die Pflegefachkräfte entlastet und gleichzeitig eine hohe Pflegequalität sicherstellt.
Branchenstimmen: Lob und Kritik
Die Reaktionen aus der Pflegebranche fallen gemischt aus. Während viele die bundeseinheitliche Regelung grundsätzlich begrüßen, gibt es deutliche Kritik an der Ausbildungsdauer und den Finanzierungsmodellen.
Ausblick: Fachkräftesicherung oder Flickenteppich 2.0?
Das Pflegefachassistenzgesetz ist ein Schritt in Richtung bundeseinheitlicher Standards. Ob die neue Qualifikation tatsächlich den Fachkräftemangel lindert, hängt jedoch von vielen Faktoren ab: der Attraktivität der Ausbildung, der Vergütung, der Finanzierung und nicht zuletzt davon, wie klar die Abgrenzung zwischen Pflegefachkräften und Assistenzkräften in der Praxis gelingt.
Für ambulante Pflegedienste und Pflegeheime heißt es jetzt: Ab 2027 können sie auf eine bundesweit anerkannte Assistenzkraft setzen – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Länder ausreichend Ausbildungsplätze schaffen und ob die Finanzierung tragfähig ist. Bis dahin bleibt die Pflegefachassistenz ein Hoffnungsträger – mit offenem Ausgang.
Quelle: Bundesregierung am 17.10.2025
Allgemeiner Hinweis: Unsere Blogartikel dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Konkrete Informationen findest Du unter den jeweils genannten Quellen.

