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Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. informiert darüber, dass die meisten Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmer aus dem Rahmenvertrag mit den beiden Krankenkassen DAK und der Barmer-GEK ab dem 01. Januar 2013 ausgestiegen sind. Damit gibt es keine gültigen Verträge zur Durchführung von Krankenfahrten zwischen den Beteiligten. Das bedeutet, dass Versicherte nur noch nach geltendem Taxitarif befördert werden.
- die Abrechnung per Taxameter kann über die Angabe des Tarifkennzeichens „99STV“ in der DMRZ-Software erfolgen. Der Unternehmer muss also nicht den Patienten mit der Vorauszahlung belasten.
Wenn Sie als Taxiunternehmen Einzelverträge mit der DAK und/oder Barmer schließen werden, dann schicken Sie uns diese Verträge bitte zu, damit wir diese für Sie im DMRZ System hinterlegen können.