Umfassende Plausibilitätsprüfung
Prüfung folgender Kriterien im Rahmen der Abrechnung zu 0,5%*:- Verordnungsfähigkeit im Regelfall
- Gesamtverordnungsmenge
- Heilmittelkombinationscheck
- Verordnungsfrequenz
Schnellfinder
Die kostenlose Therapeuten-Software (Heilmittelsoftware) des Deutschen Medizinrechenzentrums bietet eine Vielzahl von Funktionen. So erfolgt die Terminplanung ganz einfach, denn der Terminalalarm warnt Sie umgehend bei Terminüberschneidungen und mit dem Terminzetteldruck informieren Sie Ihre Patienten im Handumdrehen. Doch ein weiterer Vorteil der kostenlosen Software3 liegt in der Anbindung an die kostenpflichtige Online Abrechnung zu nur 0,5%*. Besonderes Highlight der Abrechnung ist der Verordnungscheck, eine umfassende Prüfung der Verordnung auf Basis der Heilmittelrichtlinien. Die Plausibilitätsprüfung von Verordnungen ist für Heilmitteltherapeuten von entscheidender Bedeutung. Das DMRZ hat eine einfache Methode für das Online-System zur Prüfung der Verordnungen.
Die Plausibilitätsprüfung von Verordnungen ist für Heilmitteltherapeuten von entscheidender Bedeutung. Die Experten des DMRZ haben sich daher eine einfache Methode überlegt, wie sich in das Online-System des DMRZ eingegebene Verordnungen prüfen lassen. Sofort nach der Erfassung einer Verordnung meldet die Online-Abrechnung, ob alle erfassten Parameter zusammenpassen oder ein Fehler vorhanden ist. Der Clou: Erkennt die Abrechnung einen Fehler, wird der Therapeut darüber informiert, welcher Art dieser ist und kann ihn einfach und schnell korrigieren. Die Gefahr einer formal fehlerhaften Abrechnung ist damit weitestgehend gebannt und der Heilmitteltherapeut bekommt sein Geld.
Für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen und Logopäden ist die Einhaltung der Heilmittel-Richtlinien bei der Abrechnung von Verordnungen wichtig. Der Grund dafür sind die Vorgaben der Krankenkassen, die Heilmitteltherapeuten dazu verpflichten, ärztliche Heilmittel-Verordnungen auf Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen. So muss der Therapeut prüfen, ob eine Verordnung die für eine wirksame und wirtschaftliche Heilmitteltherapie notwendigen ärztlichen Angaben enthält, aus seiner professionellen Sicht heraus erkennbare Fehler aufweist und vollständig ist. Ist eine Heilmittelverordnung aus Sicht des Therapeuten fehlerhaft oder unvollständig, muss er immer Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten, da nach Ansicht des Gesetzgebers die Therapieentscheidung des Arztes auch in einer formal und inhaltlich fehlerhaften Verordnung zum Ausdruck kommt.
Stimmt eine Verordnung nicht mit den Heilmittel-Richtlinien überein, verweigert die Krankenkasse die Abrechnung und behält oftmals sogar die fehlerhafte Verordnung ein, so dass diese weder korrigiert, noch erneut abgerechnet werden kann. Der Heilmitteltherapeut bekommt in einem solchen Fall kein Geld für seine Leistung. Damit so etwas nach Möglichkeit nicht passiert, hat der bekannte Online-Abrechnungsdienst DMRZ in seine neue Therapeuten-Abrechnung einen "Verordnungs-Check" integriert. Dieser merkt, wenn die Verordnung formal nicht mit den Heilmittel-Richtlinien übereinstimmt und vermeidet eine formal fehlerhafte Abrechnung mit den Kostenträgern.
Mit der Software des DMRZ erledigen Sie die Taxierung Ihrer Rezepte selbstverständlich und einfach. Auf diese Art und Weise sparen Sie nicht nur Zeit sondern auch Geld. So einfach geht Rezeptabrechnung. Sie erledigen die Taxierung direkt online und bedrucken nach Eingabe der Daten dann einfach das Rezept.
Kein Mindestumsatz • Keine Mindestvertragslaufzeit • Keine Grundgebühr
Rufen Sie an: Mo.-Fr. 8-20 Uhr,Sa. 9-16 Uhr
Rückrufe erfolgen in der Regel mo-fr.: 9.00-17.00 UhrTherapeuten Software
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Therapeuten-Software Infoflyer
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Auszeichnungen / Awards
Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ .de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern.
** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen
*** = der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt.
1 = Pflegedienste zahlen nur 0,1% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. für jeden weiteren Euro über 60.000 Euro Abrechnungsguthaben pro Monat. Und bis 60.000 Euro günstige 0,5% für die Abrechnung mit allen Kostenträgern.
*2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife.
3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an.
5 = Optional zubuchbares Dokumentenmanagement inkl. SmartSnapp: Für nur 1 Euro pro angefangenem Gigabyte gespeicherten Datenvolumen pro Monat zzgl. MwSt. nutzen Sie unsere komfortable Direkt-Archivierung. Das Dokumenten-Management kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Für das monatliche Transfervolumen können Kosten anfallen. Die ersten 20 Gigabyte sind jedoch kostenlos. Für jedes Gigabyte mehr berechnen wir 10 Cent pro angefangenes Gigabyte zzgl. MwSt. Werden die Leistungen nicht bezahlt, werden alle Funktionen im Dokumenten-Management bis zum Eingang der Zahlung gesperrt.
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Einfach online abrechnen mit DMRZ Cloud Computing ι Abrechnungs-Software ohne Mindestvertragslaufzeit (rechtssicher nach §302 SGB V, §295 SGB V und §105 SGB XI für Ärzte - Selektivverträge und alle Sonstigen leistungserbringer wie Hebammen, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankentransport, Mobilitätshilfe, Pflege, Inkontinenz, Rehabilitationssport, Telemedizin, Verbände)DMRZ google
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