Abrechnung mit und ohne die Nutzung der DMRZ-Pflegesoftware möglich
Für nur 0,5 %* mit den Kostenträgern abrechnen
Sie können die kostenlose Pflegesoftware3 des DMRZ um die optional kostenpflichtige Abrechnung* erweitern, um Ihre in der Software bereits geplanten Leistungen mit den Kostenträgern abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA). Es können sowohl Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI als auch häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 302 SGB V abgerechnet werden. Für die Abrechnung zahlen Sie nur 0,5 Prozent* der Bruttorechnungssumme. Weitere Kosten fallen im Rahmen der Softwarenutzung nicht an. Übrigens: Wenn Sie als Pflegedienst nur mit dem DMRZ abrechnen möchten, die Software aber nicht in Anspruch nehmen wollen, dann ist auch das möglich.
Welche Vorteile bietet die Abrechnung über das DMRZ?
Auf der DMRZ-Plattform finden Sie auf Ihre Leistungen zugeschnittene Eingabemasken, die Sie einfach durch den Abrechnungsprozess führen. Sie können alle Leistungen nach §§ 105 SGB XI und 302 SGB V abrechnen. Die zur Abrechnung nötigen Verträge mit den Kostenträgern sind im Online-System hinterlegt, so dass die Abrechnung für Sie zum Kinderspiel wird. Durch die im System hinterlegten Vertragsdaten errechnet die DMRZ-Pflegesoftware dabei automatisch den Preis der Leistungen.
Die übersichtliche Kalenderfunktion in der Pflegesoftware des DMRZ erleichtert sowohl die Abrechnung mit den Kostenträgern als auch die Pflegeplanung.
Außerdem trennt das System automatisch z.B. die Eigenanteilsrechnungen von den Rechnungen an die Krankenkassen.
Zur Kontrolle werden alle eingegebenen Daten in einem Kalender ausgegeben, der wie Ihr Leistungsnachweis aufgebaut ist. Durch die einheitliche Gestaltung finden Sie Ihre Termine schnell wieder. Haben sich Termine geändert, können Sie diese im Kalender ändern und nachbearbeiten.
Alle Kostenträger abrechnen, Häusliche und Altenpflege
Abrechnung pflegerischer, betreuerischer und hauswirtschaftlicher Leistungen für Pflegebedürftige
Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum rechnen alle Arten der ambulante Pflegedienste ambulante Altenpflege und häusliche Krankenpflege ab. Dazu zählen klassische Pflegedienstangebote aber auch Verhinderungspflege Abrechnungen oder für Kurzzeitpflege, 24-h Stunden Pflege oder oder. Dazu brauchen Sie keine Rechnungs-Muster oder ähnliche Hilfen. Alles geht einfach online. Selbst teilstationäre Angebote wie Tages- und Nachtpflege oder medizinische Behandlungspflege rechnen Sie mit DMRZ.de einfach ab. Auch Leistungen der SAPV wie die Palliativpflege oder ausserklinische Intensivpflege rechnen Sie einfach und günstig über DMRZ.de ab.
Die Kostenträger für die Abrechnung von Leistungen der Alten- und Krankenpflege
Beim ambulanten Pflegedienst gibt es drei Kostenträger, mit denen der Pflegedienst abrechnen kann, je nach Die Versorgungsverträge der Bundesländer, die meist zwischen Verbänden und Kassen ausgehandelt werden, regeln die Vergütungen der Pflegeleistungen. Hinzu kommt der individuelle Punktwert des Pflegedienstes für die Leistunsgabrechnung in der Pflegekasse (sofern die SGB-XI-Punkt-Leistungsbewertung im Bundesland vorgesehen ist - Das Bundesland Baden-Württemberg bildet hier eine Ausnahme, da es auf Punktwerte verzichtet).
Als Kostenträger für die Abrechnung von Leistungen in der Pflege kommen folgende in Betracht:
- Pflegekasse
- Krankenkasse
- Sozialamt
- Privatabrechnung mit der zu pflegenden Person
Tipps für Angehörige von Pflegebedürftigen
Für Angehörige und Freunde, Bekannte, die Pflegetätigkeiten übernehmen haben wir eine Vielzahl von Tipps zusammengestelllt, z.B: für die Pflegepauschalen.
Warum muss ich elektronisch abrechnen?
Für Pflegedienste wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits eingeführt. Rechnen sie häusliche Krankenpflege nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent. Mit der integrierten Abrechnungslösung in unserer Pflegesoftware können Sie sowohl Leistungen nach § 105 SGB XI als auch § 302 SGB V nach dem geforderten DTA-Verfahren abrechnen. Rechnungskürzungen gehören somit der Vergangenheit an.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Schritt für Schritt Anleitung zur Abrechnung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Software zu nutzen! Optional auf Wunsch können Sie die günstige Abrechnung zu 0,5%* nutzen. Sie bezahlen beim DMRZ für die Abrechnung nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!