
Zweithaarspezialisten
Für Perücken, Haarteile und Tressen erstatten die Krankenkassen – je nach Fall – einen bestimmten Anteil.
Abrechnung Perücken Zweithaar Krankenkassen ZweithaarspezialistenSchnellfinder
Hier finden Sie eine Übersicht der Bestimmungen zur elektronischen Hilfsmittelabrechnung nach §302 mit den Kostenträgern (DTA) für Hilfsmittelerbringer. Sie erfahren z.B. wie Sie die verschiedenen Hilfsmittel mit den Krankenkassen und Kostenträgern abrechnen: Kompressionsstrümpfe, Orthesen, Einlagen, Zweithaar, Bandagen u.v.m. Zusätzlich erklären wir Ihnen das Genehmigungsverfahren. Mit der Lösung des DMRZ rechnen Sie nach der gültigen Hilfsmittelverordnung ab. Wir haben sogar die Preise aus dem Hilfsmittelverzeichnis für Sie hinterlegt. So gelingt die Hilfsmittelversorgung Ihrer Patienten ganz leicht.
Weiterhin finden Sie hier News zur Präqualifizierung Hilfsmittel, bzw. zu Veränderungen der von den Kostenträgern festgelegten Eignung.
Denn die Leistungserbringer von Hilfsmitteln müssen zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung ihres Berufes bestimmte Anforderungen in Bezug auf die technische und persönliche Eignung und Leistungsfähigkeit / Befähigung erfüllen. Dazu müssen auch die gegebenenfalls erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Gewerbe- oder Handwerksrecht) eingehalten werden. Diese Anforderungen an die Leistungserbringer werden im § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V konkret beschrieben.
Es gibt Einzelfälle in denen für Hilfsmittelabrechnung weder eine Pharmazentralnummer (PZN) des Hilfsmittels noch eine Hilfsmittelnummer vorhanden ist. (Die Hilfsmittelnummer des Hilfsmittelverzeichnisses ist überwiegend zehnziffrig). Für diese Fälle in denen weder PZN noch Hilfsmittelnummer vorhanden sind, vergibt der Kostenträger bzw. die Krankenkassen eine Pseudo-Hilfsmittelnummer.
Kein Mindestumsatz • Keine Mindestvertragslaufzeit • Keine Grundgebühr
Rufen Sie an: Mo.-Fr. 8-20 Uhr,Sa. 9-16 Uhr
Rückrufwunsch Kunde? Interessent?Primärkassen und Ersatzkassen sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), im Gegensatz dazu steht die private Kranken-Versicherung (PV).
Eine Primärkasse (primärer Träger) ist eine seit Gründung der Sozialversicherung (Otto von Bismarck) festgelegte berufsständische Pflichtversicherung. Entsprechend der Ausrichtung existieren folgende Arten von Primärkassen:
Die Ersatzkassen sind im vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) organisiert. Mitglieder des vdek sind:
Auszeichnungen / Awards
Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ .de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern.
** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen
*** = der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt.
1 = Pflegedienste zahlen nur 0,1% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. für jeden weiteren Euro über 60.000 Euro Abrechnungsguthaben pro Monat. Und bis 60.000 Euro günstige 0,5% für die Abrechnung mit allen Kostenträgern.
*2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife.
3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an.
5 = Optional zubuchbares Dokumentenmanagement inkl. SmartSnapp: Für nur 1 Euro pro angefangenem Gigabyte gespeicherten Datenvolumen pro Monat zzgl. MwSt. nutzen Sie unsere komfortable Direkt-Archivierung. Das Dokumenten-Management kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Für das monatliche Transfervolumen können Kosten anfallen. Die ersten 20 Gigabyte sind jedoch kostenlos. Für jedes Gigabyte mehr berechnen wir 10 Cent pro angefangenes Gigabyte zzgl. MwSt. Werden die Leistungen nicht bezahlt, werden alle Funktionen im Dokumenten-Management bis zum Eingang der Zahlung gesperrt.
Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.
Einfach online abrechnen mit DMRZ Cloud Computing ι Abrechnungs-Software ohne Mindestvertragslaufzeit (rechtssicher nach §302 SGB V, §295 SGB V und §105 SGB XI für Ärzte - Selektivverträge und alle Sonstigen leistungserbringer wie Hebammen, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankentransport, Mobilitätshilfe, Pflege, Inkontinenz, Rehabilitationssport, Telemedizin, Verbände)DMRZ google
Impressum ι AGB ι Datenschutzerklärung