Häufigste Absetzungsgründe bei der Heilmittelabrechnung mit den Krankenkassen / Kostenträgern
- Gesetzliche Zuzahlung nicht berücksichtigt
- Fristen Beginn und Unterbrechung nicht eingehalten
- Begründung bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalls fehlt
- Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls fehlt
- Indikationsschlüssel fehlt, ist unvollständig oder falsch
- Hausbesuche falsch abgerechnet
- Stationäre Behandlung nicht beachtet
- Verordnungsmenge überschritten
Die meisten dieser Absetzungsgründe, bzw. Gründe für Rückläufer werden durch den formalen Plausibilitätscheck der DMRZ.de Online-Abrechnung vermieden. Seit Jahren glänzt das DMRZ mit einer niedrigen formalen Rückläuferquote, die unter 0,02 % liegt, eine Wahrscheinlichkeit die niedriger wiegt, als vom Blitz getroffen zu werden. Die Absetzungsgründe 3, 4 und 7 muss der Leistungserbringer anhand der Originalverordnung selbst überprüfen, weil hier unsere formale Plausibilitätsprüfung alleine nicht greifen kann.
Verordnung ohne Indikationsschlüssel
Eine Verordnung ohne Indikationsschlüssel abzurechnen, ist bei DMRZ.de nicht möglich und so wird auch eine Absetzung aufgrund fehlender oder unvollständiger Indikationsschlüssel aktiv von unserem intelligenten System verhindert. Und sollte sie dennoch mal eine Absetzung treffen, dann hilft Ihnen unsere Rückläuferbearbeitung zusätzlich kostenfrei. Das ist unser USSA = Umfassender Service für sorglose Abrechnung.
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