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Schneller als erwartet wurde nun das lang vertagte Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) als Referentenentwurf veröffentlicht, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit im Vorfeld immer wieder die Pflegereform vertagte.
Der nun unerwartet schnell veröffentlichte Entwurf, der reichlich Spielraum in der Umsetzung lässt, fokussiert folgende Eckpunkte:
Größtenteils stieß der neue Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums auf Kritik bei den Verbänden und Bundesländern. Gerade in Bezug auf die stationäre Pflege wird von den Verbänden kritisiert, dass sich hier faktisch keine Veränderung der Leistungen feststellen lässt und Konzepte gegen den Fachkräftemangel und die Bürokratie nach wie vor fehlen.
Links zum Thema:
www.der-paritaetische.de/fachinfos/artikel/news/referentenentwurf-fuer-ein-gesetz-zur-neuausrichtung-der-pflegeversicherung-pflege-neuausrichtungsge/"
Zusammenfassung der verschiedenen Kritikpunkte:
social-company.de/cms/attachments/article/134/Referentenentwurf.%20Reaktionen.%20Vor%20allem%20Kritik..pdf
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Rückrufwunsch Kunde? Interessent?Primärkassen und Ersatzkassen sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), im Gegensatz dazu steht die private Kranken-Versicherung (PV).
Eine Primärkasse (primärer Träger) ist eine seit Gründung der Sozialversicherung (Otto von Bismarck) festgelegte berufsständische Pflichtversicherung. Entsprechend der Ausrichtung existieren folgende Arten von Primärkassen:
Die Ersatzkassen sind im vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) organisiert. Mitglieder des vdek sind:
Auszeichnungen / Awards
Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ .de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern.
** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen
*** = der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt.
1 = Pflegedienste zahlen nur 0,1% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. für jeden weiteren Euro über 60.000 Euro Abrechnungsguthaben pro Monat. Und bis 60.000 Euro günstige 0,5% für die Abrechnung mit allen Kostenträgern.
*2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife.
3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an.
5 = Optional zubuchbares Dokumentenmanagement inkl. SmartSnapp: Für nur 1 Euro pro angefangenem Gigabyte gespeicherten Datenvolumen pro Monat zzgl. MwSt. nutzen Sie unsere komfortable Direkt-Archivierung. Das Dokumenten-Management kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Für das monatliche Transfervolumen können Kosten anfallen. Die ersten 20 Gigabyte sind jedoch kostenlos. Für jedes Gigabyte mehr berechnen wir 10 Cent pro angefangenes Gigabyte zzgl. MwSt. Werden die Leistungen nicht bezahlt, werden alle Funktionen im Dokumenten-Management bis zum Eingang der Zahlung gesperrt.
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