Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu bremsen, gilt seit heute (Montag, 2.11.2020) der bundesweite Teil-Lockdown. Für Sie aber ändert sich beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) nichts. Für Sie sind alle Leistungen weiterhin uneingeschränkt verfügbar.
Der technische Betrieb unseres Unternehmens ist sichergestellt. Sie können weiter unsere Online-Plattform in vollem Umfang nutzen. Natürlich aber beobachten unsere Kolleg*innen die Auswirkungen des Teil-Lockdowns und halten Sie hier auf dem Laufenden.
Erforderliche Vorkehrungen zum Schutz unserer Mitarbeiter – daran halten wir fest. Die meisten Mitarbeiter sind weiter im Homeoffice.
Corona-Pandemie – G-BA aktiviert bundeseinheitliche Sonderregeln für verordnete Leistungen
Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Die sind heute (Montag, 2.11.2020) in Kraft getreten.
Sie gelten bundeseinheitlich vom 2. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert. Inhaltlich knüpft der G-BA an die bereits bewährten Ausnahmemöglichkeiten im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen an.
Die neuen Regelungen ergänzen insbesondere die bereits geltenden Sonderregelungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen:
- Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
- Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten
Neue Sonderregelungen
- Videobehandlung
- Verordnungen nach telefonischer Anamnese
- Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen
- Erleichterte Vorgaben für Verordnungen
Die vollständige Pressemitteilung des G-BA lesen Sie hier:
www.g-ba.de/downloads/34-215-905/57_2020-10-30_Ank%C3%BCndigung_VL_COVID-19-Aktivierung-Sonderregelungen.pdf
Weitere befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
Der G-BA hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 weitere zeitlich befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen:
www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/