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Die komplexen Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf sind zum 1. Januar 2017 vereinfacht worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt.
Neu ist beispielsweise, dass Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf außerhalb des Regelfalls direkt eine Verordnung ausgestellt werden kann. Auf das Antrags- und Genehmigungsverfahren wird in Zukunft verzichtet.
Patienten, die aufgrund schwerer Schädigungen, Behinderungen oder chronischer Krankheiten mindestens ein Jahr lang Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie benötigen, würden so schneller und unbürokratischer versorgt.
Kern des vereinfachten Genehmigungsverfahrens sind zwei Diagnoselisten. Dort sind die Erkrankungen aufgeführt, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und bei denen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die erforderlichen Heilmittel verordnen kann. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zum Thema „langfristiger Heilmittelbedarf“ eine Patienteninformation zum Runterladen veröffentlicht, die auch die besonderen Verordnungsbedarfe berücksichtigt und ein übersichtliches Ablaufschema sowie einen Musterbrief für einen Genehmigungsantrag beinhaltet.
Link zum Download der Patienteninformation: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2590/
Quelle der Nachricht: www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/660/
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Eine Primärkasse (primärer Träger) ist eine seit Gründung der Sozialversicherung (Otto von Bismarck) festgelegte berufsständische Pflichtversicherung. Entsprechend der Ausrichtung existieren folgende Arten von Primärkassen:
Die Ersatzkassen sind im vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) organisiert. Mitglieder des vdek sind:
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