Zuzahlungsbefreiung eintragen: So gehts
Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung eintragen?
Wenn sich eine Therapie über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt, können abhängig vom jeweiligen Behandlungstermin Zuzahlungen anfallen. Im unteren Bereich der Maske 'Heilmittelverordnungen' finden Sie eine Tabelle, in der Sie pro Jahr den Beginn der Zuzahlungsbefreiung des Versicherten eintragen können. Erfassen Sie bitte pro Jahr einen Datensatz.
Screen: Zuzahlungsbefreiung eintragenBeispiel zum Eintrag einer Zuzahlungsbefreiung
Eine Therapie beginnt am 01.10.2009 mit der ersten Behandlung und endet am 01.09.2010 mit der letzten Behandlung. Der Versicherte ist grundsätzlich zuzahlungspflichtig, also haken Sie das Feld "Gebühr frei" auf der linken Seite der Verordnung nicht an. Der Versicherte legt Ihnen nun bei der zweiten Behandlung eine Bescheinigung zur Zuzahlungsbefreiung beginnend mit dem 01.11.2009 vor. Tragen Sie diesen Wert in die Tabelle "Zuzahlungsbefreiung" ein. Bei der letzten Behandlung am 01.09.2010 legt Ihnen der Versicherte eine weitere Bescheinigung zur Zuzahlungsbefreiung beginnend mit dem 01.07.2010 vor. Tragen Sie diesen Wert in eine zusätzliche Zeile der Tabelle "Zuzahlungsbefreiung" ein.
Beim Speichern einer Verordnung wird die Zuzahlungssumme automatisch anhand des Kennzeichens "Gebühr frei" und der eingetragenen Werte in der Tabelle "Zuzahlungsbefreiung" berechnet.
Wir empfehlen Ihnen, gegebenenfalls den Rechnungen die Kopien der Bescheinigungen zur Zuzahlungsbefreiung beizulegen, um die (grundlose) Kürzung von Rechnungen durch die Kostenträger zu vermeiden!
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