Vorteile für stationäre Pflegeheime

  • maschinellen Abrechnung nach §302 SGB 
  • Preiswerte Alternative zu herkömmlichen Abrechnungszentren
  • Keine zusätzliche Software erforderlich
  • elektronisches Abrechnungsformat entspricht stets dem aktuellen Stand

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DTA-Abrechnung für stationäre Pflegeheime

Abrechnung der Inkontinenzpauschale

In den meisten Bundesländern sind stationäre Pflegeeinrichtungen mit gesetzlich Versicherten bereits verpflichtet, die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V durchzuführen. Ausgenommen ist die Abrechnung mit den Ersatzkassen.

Inkontinenzpauschale abrechnen elektronisch nach §302

Die Abrechnung der Inkontinenzpauschalen muss in elektronischer Form nach einem von den gesetzlichen Krankenversicherungen vorgegebenen Dateiformat erfolgen. Außerdem müssen die elektronischen Rechnungsdaten verschlüsselt an die für den jeweiligen Kostenträger zuständigen Datenannahmestellen versandt werden. Rechnen Sie wie bisher in Papierform ab, dann drohen Ihnen von den gesetzlichen Kassen Abzüge in Höhe von 3 bis 5 Prozent der Rechnungssumme.

Die Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums

Sie erhalten vom Deutschen Medizinrechenzentrum Ihre persönlichen Zugangsdaten für eine sichere Datenübermittlung – analog zum Online-Banking mit Ihrer Bank. Dann geben Sie online auf www.dmrz.de die Abrechnungsdaten für die Inkontinenzversorgungen ein, einmalig pro betroffenen Bewohner. Die monatliche Berechnung der Inkontinenzpauschale nach §302 SGB V wird daraufhin vom Deutschen Medizinrechenzentrum in Ihrem Namen automatisch durchgeführt. Das Deutsche Medizinrechenzentrum tritt dabei gegenüber den Kostenträgern als Abrechnungsstelle ohne Inkassovollmacht auf. Das heißt, Sie erhalten den vollen Rechnungsbetrag wie bisher direkt von den Kostenträgern.

Ihr Nutzen

So sparen Sie

Für diese Serviceleistung berechnen wir Ihnen anteilig 0,5% des Bruttorechnungsbetrages. Bei einer Inkontinenzpauschale in Höhe von 40,94 EUR pro Monat entstehen Ihnen beispielsweise Kosten von nur 20 Eurocent pro Versicherten und Monat (zzgl. gesetzlicher MwSt). Darüber hinaus entstehen Ihnen keine weiteren Kosten oder Gebühren! Neu: Abrechnung mit der Pflegeversicherung nach § 105 SGB XI Leistungserbringer, die mit der gesetzlichen Pflegeversicherung abrechnen müssen, können dies nun über das DMRZ tun. Hier finden Sie weitere Informationen über die Abrechnung nach § 105 SGB XI und weitere interessante Funktionen für die Pflegeplanung und -dokumentation, Tourenplanung und mobile Erfassung.

 

Kostenlose Inklusivleistungen

Kostenlose Inklusivleistungen beim DMRZ

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Abrechnung der Inkontinenzpauschale

Abrechnung der Inkontinenzpauschale

Sie unterliegen der Pflicht, die Inkontinenz-Pauschale elektronisch mit den Kostenträgern abzurechnen? Dann ist das DMRZ für Sie die erste Wahl. Mit dem DMRZ erledigen. Sie Ihre Abrechnungen ohne Verwaltungsaufwand.

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Broschüre für Pflegedienste

Broschüre für Pflegedienste

Die Broschüre gibt Pflegediensten einen Überblick über die kostenlose DMRZ Pflegesoftware und beschreibt die Module Abrechnung, Pflegeplanung und Dokumentation, Tourenplanung und Dienstpläne sowie mobile Erfassung.

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Produktdatenblatt Pflegesoftware

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Das Produktdatenblatt enthält die wichtigsten Features der kostenlosen DMRZ Pflegesoftware kurz zusammengefasst.

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