Masseure rechnen über DTA Heilmittel Leistungen ab

Vorteile für Masseure

  • Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine lokale Software erforderlich
  • Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung

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Elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) für Masseure

Physiotherapie und Massagen für nur 0,5 % mit den Krankenkassen abrechnen

Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Sie als Physiotherapeut oder Masseur bequem und einfach per Internet ab. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser.

Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen?

Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Sie als Physiotherapeut oder Masseur bequem und einfach per Internet ab. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Das Beste ist aber: Sie zahlen nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter. Nutzen Sie ohnehin schon eine Branchensoftware, kann problemlos eine Schnittstelle zur DMRZ-Plattform eingerichtet werden. So rechnen Sie noch komfortabler ab.

Warum muss ich elektronisch abrechnen?

Für Physiotherapeuten und Masseure wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach §302 SGB V bereits eingeführt. Rechnen sie Physiotherapie und Massagen nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.

Was kann ich mit der Krankenkasse abrechnen?

Als Physiotherapeut oder Masseur haben Sie sowohl Patienten, die Ihre Leistungen direkt bezahlen, als auch solche, die auf Verordnung des Arztes bei Ihnen in Behandlung sind. Wurde eine Physiotherapie vom Arzt verordnet, erstattet die Krankenkasse des Patienten meist den Großteil der angefallenen Kosten, unabhängig davon, ob z. B. Lymphdrainage, Craniosacrale Therapie, Massage oder eine andere Therapie verordnet wurde. Um Ihren Aufwand erstattet zu bekommen, müssen Sie der Krankenkasse des Patienten eine Rechnung schreiben und dessen Verordnung mit einreichen - am besten in elektronischer Form per Datenträgeraustausch.

Neue Verträge hinterlegt

Unsere Softwareentwickler hinterlegen Ihre Vergütungsvereinbarungen kostenlos auf der DMRZ-Plattform. In diesem Monat wurden für Physiotherapeuten Verträge mit der AOK Sachsen-Anhalt, der LKK bundesweit sowie dem vdek Ost und West hinterlegt.

So leicht können Masseure über das DMRZ Heilmittel abrechnen

Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.

Ihr Nutzen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen.

Kostenlose Inklusivleistungen

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Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Flyer für Masseure und medizinische Badebetriebe / Bademeister

Flyer mit Abrechnungstipps für Masseure und medizinische Bademeister

Flyer für Masseure und medizinische Badebetriebe / Bademeister

Der Flyer für Masseure, medizinische Badebetriebe und Bademeister beschreibt die Pflicht zur DTA-Abrechnung und zeigt, wie Sie einfach günstig über die DMRZ-Plattform abrechnen können.

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