Für nur 0,5% abrechnen?

Wollen Sie mit uns abrechnen und  von unseren günstigen Tarifen im Vergleich zu anderen Abrechnungszentren profitieren? Kein Problem: Wenn Sie einer der folgenden Berufsgruppen angehören, können Sie unsere Online Abrechnungssoftware nutzen und direkt über das Internet mit allen gesetzlichen Kassen abrechnen!


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Wer kann mit dem DMRZ abrechnen?

Beim DMRZ rechnen alle Sonstigen Leistungserbringer des Gesundheitswesens ab.

Und das elektronisch mit den Kostenträgern für nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme. Die Abrechnung erfolgt automatisch immer Cent-genau und stets nach den aktuellen Anforderungen der §105 SGB XI, §301a SGB V und §302 SGB V. Somit vermeiden Sie ohne Investitionskosten die Abzüge der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von bis zu fünf Prozent nach §303 SGB V.

Der Pflegebereich

Pflege

Mit dem DMRZ gehört teure Software für Pflegeplanung, Dokumentation, Tourenplanung und Dienstpläne der Vergangenheit an.

Heilmittel mit dem DMRZ abrechnen

Heilmittel

Einfach und kostengünstig Heilmittel nach §302 SGB V abrechen im Bereich Krankengymnastik, Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Ergotherapie.

Hilfsmittel DMRZ abrechnen

Hilfsmittel

Über das DMRZ lassen sich Hilfsmittel für Augenoptik, Hörgerätakustik, Medizintechnik, Orthopädietechnik und viele weitere mehr abrechnen.

Abrechnung für Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Taxizentralen

Krankentransport

Elektronische Abrechnung (DTA) für Hilfsorganisationen, Krankenfahrten, Rettungsdienst, Träger des Rettungsdienstes, Taxizentralen/ Taxiunternehmen.

Abrechnung Hebammen Entbindungshelfer

Hebammen

Sie sind die Fachkraft für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, dass Deutsche Medizinrechenzentrum ist Ihr Profi für die Abrechnung Ihrer Leistungen.

Rehasport per DTA Abrechnen

Rehabilitationssport

Anbieter von Rehasport und Funktionstraining können per DTA (§302 SGB V) mit den Krankenkassen abrechnen - für nur 0,5 % über die Online Abrechnungsplattform des DMRZ.

Städte Kommunen: Abrechnung der Mobilitätshilfe

Mobilitätshilfe

Mit der Lösung des DMRZ organisieren Städte und Kommunen die Mobilitätshilfe einfach und unkompliziert.

Inkontinenzpauschalen DTA-Abrechnung

Inkontinenz

Abrechnung der Inkontinenzpauschalen in elektronischer Form mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum.

Heilmittel über das DMRZ mit den Kostenträgern abrechnen

Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet Leistungserbringern von Heilmitteln, beispielsweise im Bereich Krankengymnastik, Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Ergotherapie eine einfache und kostengünstige Lösung zur elektronischen Abrechnung von Heilmittelverordnungen nach §302 SGB V. Bequem über das Internet, für nur 0,5% der Bruttorechnungssumme, ohne versteckte Zusatzkosten. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser.

Hilfsmittel für 0,5 Prozent mit den Krankenkassen abrechnen

Warum soll ich über das DMRZ abrechnen? Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet Leistungserbringern aus der Medizintechnik, Medizinproduktehandel, Home-Care Unternehmen, Sanitätshäusern und allen weiteren Leistungserbringern von Hilfsmitteln eine einfache und kostengünstige Lösung zur elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern nach § 302 SGB V. Für nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme, ganz ohne versteckte zusätzliche Kosten.

Abrechnen direkt über das Internet

Abrechnungszentrum für KrankentransportImmer mehr gesetzliche Kostenträger fordern die elektronische Abrechnung von Fahr- und Transportkosten. Von der Umstellung betroffen sind die Leistungserbringer im Bereich des Rettungsdienstes und Krankentransportes; d.h. die Träger des Rettungsdienstes und die beauftragten Hilfsorganisationen, sowie private Anbieter im qualifizierten Krankentransport. Im Bereich der Krankenfahrten sind die Leistungserbringer aus dem Taxen- und Mietwagengewerbe involviert. Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet eine kostengünstige Lösung zur Abrechnung von Transport- und Fahrkosten mit allen gesetzlichen Krankenkassen konform nach §302 SGB V (DTA) direkt über das Internet.

Hebammen rechnen für nur 0,5 Prozent mit den Krankenkassen ab

Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nach §301a SGB V ist für Hebammen eine lästige Pflicht. Hebammen, die eine herkömmliche Abrechnungssoftware einsetzen, müssen diese zudem immer auf den neusten Stand bringen. Das kostet Zeit und Nerven. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Hebammen bequem und einfach direkt über das Internet mit den Krankenkassen ab und brauchen sich um Updates nicht mehr zu kümmern. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch unschlagbar günstig: Abgerechnet wird nur das, was auch wirklich an Rechnungen eingegeben wird. Bei diesem "Pay-Per-Use" –Verfahren fallen weder monatliche Kosten an, noch muss eine Software teuer angeschafft werden. Die Gebühren belaufen sich lediglich auf 0,5 Prozent der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt.

Abrechnung der Inkontinenzpauschale

In den meisten Bundesländern sind stationäre Pflegeeinrichtungen mit gesetzlich Versicherten bereits verpflichtet, die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V durchzuführen. Ausgenommen ist die Abrechnung mit den Ersatzkassen.

Unsere Kunden sind begeistert: Schauen Sie sich das Video an

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Vorfinanzierung

Sofortfinanzierung zu günstigen Tarifen

Wir bieten allen Kunden, unabhängig vom Umsatzvolumen, optional die Vorfinanzierung der Leistungen an, die über die DMRZ-Plattform abgerechnet werden. Das ist eine kostengünstige Alternative zu den bekannten Abrechungszentren. Unser Partner ist eine renommierte Bank, daher sind die Tarife sehr günstig.

Vorfinanzierungsmöglichkeiten

Mit allen Kostenträgern abrechnen

Das DMRZ rechnet mit alen Krankenkassen und übrigen Kostenträgern ab.

Beim DMRZ haben Sie die Möglichkeit, mit allen gesetzlichen Kostenträgern per DTA abzurechnen. Und das für nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. Für DMRZ-Kunden übernehmen wir die Anmeldung zur Abrechnung bei den gesetzlichen Kostenträgern kostenfrei. Sie brauchen sich also nicht schriftlich für den Datenaustausch mit den Kostenträgern anzumelden.

per DTA abrechnen

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