Beginn des Zahlungsziels nach Eingang aller Unterlagen

Nachdem Sie Ihre Rechnungen versendet haben, sollte Ihr Geld spätestens nach 28 Tagen auf Ihrem Konto eingehen. So sieht zumindest das Zahlungsziel der meisten Kranken- und Pflegekassen aus. Aber was bedeutet das genau, "nachdem die Rechnungen versendet wurden"?

 

Für die Kostenträger beginnt die Zahlungsfrist zu laufen, nachdem dort alle Unterlagen eingegangen sind. Das heißt, es genügt nicht, nur die DTA-Datei zu versenden und die Papierbelege z. B. eine Woche später zur Post zu bringen. Erst wenn DTA-Datei und alle Papierbelege vollständig bei dem Kostenträger eingegangen sind, beginnt die Zahlungsfrist. Berechnen Sie also bitte auch den Postweg mit ein, wenn Sie bereits länger auf die Bezahlung einer Rechnung warten.

 

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