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Pflegestandards dienen zur Qualitätssicherung in der professionellen Pflege. Besonders die Expertenstandards des DNQP (Deutsches Netzwerk zur Qualitätsentwicklung in der Pflege) haben sich in Deutschland als bundesweit verpflichtende Normen etabliert. Erfahren Sie, was genau Pflegestandards sind, welche Formen es gibt und welche aktuellen Pflegestandards entwickelt wurden.
(Aktualisiert: Juli 2025)
Pflegestandards sind Instrumente, die die Qualität der Pflege gewährleisten und verbessern sollen. Auf Grundlage aktueller pflegewissenschaftlicher wie pflegepraktischer Erkenntnisse werden die Pflegeleitlinien und -richtlinien zur Qualitätssicherung erarbeitet, definiert und veröffentlicht. Diese Leitfäden helfen dabei, bestimmte Maßnahmen in der Pflegepraxis zu optimieren. Während die meisten Pflegestandards Empfehlungscharakter haben, sind Expertenstandards des sogenannten Deutschen Netzwerks zur Qualitätsentwicklung in der Pflege (kurz: DNQP) nach ihrer Einführung bundesweit verpflichtend.
Eingeführt wurden solche Pflegestandards bereits 1984 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Doch die Zahl der Standards ist groß, die Ziele oder die Verbreitung unterschiedlich.
Pflegestandards sollen die Pflege verbessern – die Ziele können dabei aber unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise sind die Ziele rein wissenschaftlich, aber können auch berufspolitisch oder wirtschaftlich sein. In den meisten Fällen geht es bei Pflegerichtlinien aber um normative Standards: Wie lassen sich wiederkehrende Pflegemaßnahmen optimieren, komplexe Probleme meistern und der gesamte Pflegeprozess erleichtern? Das sind die üblichen normativen Pflegestandards:
Ablaufstandards konzentrieren sich auf die arbeitsorganisatorischen Handlungen in der Pflege.
Durchführungsstandards beschreiben das Pflegeziel methodisch und geben entsprechende Pflegemaßnahmen vor.
Standardpflegepläne befassen sich mit einem bestimmten Krankheitsbild oder einer bestimmten Diagnose.
Grundsätzliche ethische Normen, die länderübergreifend relevant sind, werden Universalstandard genannt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Weltbund der Krankenschwestern und Krankenpfleger (ICN, für International Council of Nurses) geben diese Standards für gewöhnlich raus. Die Form der Erkrankung spielt bei diesem internationalen Standard keine Rolle.
Auf nationaler Ebene gibt es sogenannte Richtlinienstandards. Diese greifen die Universalstandards auf, sichern diese entsprechend der eigenen Gesetze und definieren ein nationales Qualitätsniveau in der Pflege.
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), einem Zusammenschluss von Pflegefachexperten, definiert seit 1999 verpflichtende Standards zu speziellen Pflegegebieten. Die relevantesten und verbindlichsten Standards in Deutschland sind die Expertenstandards (mehr dazu weiter unten).
Pflegestandards, die vor allem innerhalb einer Pflegeeinrichtung und Trägerschaft definiert und eingeführt werden, werden Lokale Standards oder auch Meso-, Mikro- oder Handlungsstandards genannt. Sie können Empfehlungen oder auch (im Arbeitsvertrag eingebundene) Pflichten sein. Richten sich diese Pflegestandards an alle Pflegekräfte der Einrichtung, sprechen wir von einem Allgemeinen Handlungsstandard; die individuellen Vorgaben zu einem einzelnen Pflegebedürftigen werden hingegen Spezielle Handlungsstandards genannt.
In Deutschland agiert eine acht- bis zwölfköpfige Expertengruppe als sogenanntes Deutsches Netzwerk zur Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Seit 1999 ist das Netzwerk tätigt und entwickelt evidenzbasierte Expertenstandards, die nach Einführung und Tests für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend sind. Jährlich überprüft das DNQP, inwiefern die Expertenstandards noch aktuell sind; spätestens alle fünf Jahre soll eine Aktualisierung der Richtlinie vorgenommen werden. Beteiligt an der Entwicklung ist auch der Deutsche Pflegerat sowie auf finanzieller Ebene das Bundesministerium für Gesundheit.
Das DNQP hat dreizehn Expertenstandards entwickelt, von denen eines noch nicht verpflichtend ist (zum Thema Mobilität) und eines in der Entwicklung ist (zum Thema Delir). Des Weiteren richtet sich der 13. Standard „Förderung der physiologischen Geburt“ (2013/2014) nicht an den Bereich Pflege, sondern Hebammen und Entbindungspfleger (und wird deswegen hier nicht weiter vorgestellt).
Die folgenden Expertenstandards sind verbindliche, evidenzbasierte Instrumente des DNQP und unterscheiden sich damit von allgemeinen Pflegestandards durch ihre verpflichtende Anwendung in deutschen Pflegeeinrichtungen.
Dekubitus, also Geschwüre durch längere Druckbelastung, treten meist bei einer zu geringen Beweglichkeit auf. Laut des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ (2000/2002, letzte Aktualisierung 2017) sind oft die Pflegenden für solche Druckgeschwüre verantwortlich. Dieser Expertenstandard beschreibt, wie man Dekubitusse rechtzeitig erkennen kann und wie diese vor allem gar nicht erst entstehen (regelmäßiges Umpositionieren, Förderung der Eigenmobilität etc.).
Besteht nach einer stationären Pflege weiterhin Pflege- und Unterstützungsbedarf, muss die bedarfsgerechte Versorgung rechtzeitig und umfassend gewährleistet sein. Der Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ (2002/2004, letzte Aktualisierung 2019) bietet den passenden Leitpfaden für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste.
Der Standard „Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen“ (2004/2005, letzte Aktualisierung 2020) soll vermeiden, dass akuter Schmerz chronisch wird. Dieser Expertenstandard nimmt Pflegekräfte entsprechend an die Hand, da es an ihnen liegt, Chronifizierung vorzubeugen. Vor allem helfen die Verwendung von konkreten Einschätzungsinstrumenten, die enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Schmerzexperten sowie ein angemessenes Schmerzmanagement.
Das Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ (2005/2006, letzte Aktualisierung 2013) unterstützt Pflegekräfte dabei, Sturzrisikofaktoren einzuschätzen und Stürze zu minimieren bzw. vorzubeugen.
Zur Vermeidung von Inkontinzenz dient der Expertenstandard „Förderung der Harnkontinenz in der Pflege“ (2006/2007, letzte Aktualisierung 2024). Der Leitfaden hilft den Pflegenden Inkontinenzerscheinungen rechtzeitig zu erkennen und entsprechend Maßnahmen einzuleiten. Auch die sensible Gesprächsführung wird in der Regelung betont.
Verfügt die Pflegekraft über ausreichend Kompetenz, um chronische Wunden zu erkennen und die dadurch eintretenden Beeinträchtigungen zu mindern? Der Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ (2008/2009, letzte Aktualisierung 2025) gibt die genaue Vorgehensweise vor.
Mangelernährung tritt bei Pflegebedürftigen nicht selten auf. Zur Unterstützung bei diesem Thema hilft der Pflegestandard „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ (2009/2010, letzte Aktualisierung 2017). Es wird ein genaues Screening zur Erkennung von Mangelernährung empfohlen (Gewichtmessung, Trink- und Essprotokolle, Nährstoffbedarf etc.). Außerdem muss ermittelt werden, was genau die Gründe für die Mangelernährung ist. Dieser Expertenstandard leitet an, wie sich die Nahrungsaufnahme individuell verbessern lässt.
Zur Einschätzung, Einordnung und Therapie von chronischen Schmerzen wurde der Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen“ (2014/2015, letzte Aktualisierung 2020) geschaffen. Der Leitfaden hilft Pflegekräften dabei, Schmerzsituationen zu stabilisieren und eine erfolgreiches Schmerzmanagement zu etablieren.
Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ soll dabei helfen, Pflegebedürftige hinsichtlich Mobilität zu informieren, beraten und dzu fördern. Aufgrund unterschiedlicher Ansichten des Themas, war dieser Expertenstandard lange nicht final. Aktuell ist er abgeschlossen und veröffentlicht worden, aber wurde bisher nur zur freiwilligen Verwendung eingeführt.
Einen Leitfaden zum Thema Mundgesundheit bietet der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“. Dieser wurde 2021 veröffentlicht und wird seit 2024 in der Praxis umgesetzt.
Was kann die Pflegekraft tun, um demenzkranke Menschen zu fördern und als Teil einer „Ersatzfamilie“ zu integrieren? Wie verbessert die soziale und emotionale Beziehung zum Demenzkranken die Fürsorge dauerhaft? Der Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ (2018/2019) bietet eine Praxiskonzept zur Gestaltung einer personzentrierten Pflege. Aktuell wird dieser Expertenstandard aktuallisiert und soll 2026 in der neuen Fassung veröffentlicht werden.
Das DNQP entwickelt seit 2025 einen neuen Expertenstandard zum Thema Delir. Auf Basis einer Literaturstudie wird ein Entwurf des Expertenstandards entwickelt, der 2027 auf einer Konsensuskonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden soll. Dieser Expertenstandard soll Pflegekräfte dabei unterstützen, delirante Zustände bei Pflegebedürftigen frühzeitig zu erkennen, angemessen zu behandeln und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Erfahren Sie hier, wie Sie für Ihren Pflegedienst lokale Pflegestandards erstellen und einführen können.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe bietet online ein ausdruckbares POSTER ALS PDF an, auf dem die wichtigsten Expertenstandards zusammengefasst sind (in der Liste unter "Expertenstandards").
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet eine umfassende Datenbank zu pflegerelevanten Leitlinien und Standards an.
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Allgemeiner Hinweis: Unsere Ratgeber dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Konkrete Informationen finden Sie unter den jeweils genannten Quellen.