DMRZ-Ratgeber

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Abrechnung nach § 105 SGB XI

Einfach nach § 105 SGB XI abrechnen

Der gesetzlich vorgeschriebene Datenträgeraustausch nach § 105 SGB XI wird schrittweise in allen Bundesländern eingeführt.

Das heißt für alle Leistungserbringer im Bereich der Pflege: Die Abrechnungsdaten müssen in einer maschinell verwertbaren Form an die Abrechnungsstelle übertragen werden, um zusätzliche Kosten oder Rechnungskürzungen zu vermeiden.

Dafür haben wir die Lösung: In Kürze können Leistungserbringer im Bereich der Pflege Ihre Verordnungen nach § 105 SGB XI über unsere Plattform abrechnen. Gewohnt zuverlässig und einfach.

Für die Abrechnung mit dem DMRZ benötigen Sie übrigens nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser.