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Pflege: Die Betriebskrankenkassen NRW lassen die Primärkassenvergütungen gegen sich gelten

Veränderte Vergütungsvereinbarungen im Pflegebereich NRW

Laut vertraglicher Vereinbarung zur häuslichen Krankenpflege mit der BKK Arbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (BAN) können die Vergütungen der AOK, die zum 01.01.2012 in Kraft treten auch für die Abrechnung mit der BKK herangezogen werden.

Die Regelung betrifft alle Pflegedienste, die Ihren Einzugsbereich in der BAN haben und Versicherte der BAN versorgen. Zusätzlich schließen sich die BKKs auch den geänderten Vergütungsvereinbarungen der Verbände ABVP, BAD, BPA, DBFK zum 01.01.2012 an.