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Hier finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) rund um die DTA-Abrechnung. Erfahren Sie, was es mit der Abrechnung von Leistungen im Gesundheitswesen auf sich hat und wie die einfache Abrechnung über das DMRZ funktioniert.
Sonstige Leistungserbringer wie Therapeuten, Pflegedienste, Rehasportvereine oder Unternehmen für Krankenfahrten oder -transporte rechnen ihre Arbeit mit den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern ab. Das kann beispielsweise eine Pflegesachleistung sein. Oder auch Leistungen wie Physiotherapie, Krankenfahrten oder Logopädie, für die ein Arzt Verordnungen ausstellt. Ähnlich verhält es sich mit Anträgen für Rehasport oder Hilfsmittel, die die Kasse genehmigt und die der Leistungserbringer später mit ihnen abrechnet.
§§ 302 und 303 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) geben vor, wie diese Abrechnungen für alle Sonstigen Leistungserbringer ablaufen – nämlich elektronisch per Datenträgeraustausch (DTA).
Das DMRZ ermöglicht Ihnen eine schnelle, komfortable und einfache Abrechnung mit den Kostenträgern.
Ein Abrechnungsfall ist eine einzelne Abrechnung an einen bestimmten Kostenträger. Welcher Kostenträger das ist (z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, private Versicherung etc.), hängt vom jeweiligen Versicherten ab, der behandelt wurde.
DTA steht für Datenträgeraustausch und ist im Gesundheitswesen eine bewährte Methode, um Leistungen abzurechnen. Für Sonstige Leistungserbringer wird dies in §§ 302 und 303 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) entsprechend vorgegeben. Bei der DTA-Abrechnung werden alle abrechnungsrelevanten Daten online an die Kostenträger – z. B. Kranken- oder Pflegekassen – gesendet. Dies geschieht unter den höchsten Sicherheitsstandards.
Ganz einfach: Registrieren Sie sich kostenlos beim DMRZ und bestätigen Sie Ihre Mailadresse. Nun können Sie das DMRZ schon einmal umfangreich testen! Haben Sie dann einen passenden Tarif bestellt und einen Beleg Ihres Institutionskennzeichen (IK) hochgeladen, kann es mit der ersten Abrechnung schon nach wenigen Tagen losgehen. Das DMRZ gewährleistet Leistungserbringern eine schnelle und einfachere Abrechnung. Alle Daten sind DSGVO-konform geschützt. Positionsnummern, Punktwerte, Kostenträgerdaten und weitere Kennzahlen halten wir für Sie immer aktuell.
Das DMRZ ist so entwickelt, dass auch Einsteiger übersichtlich und benutzerfreundlich eine Abrechnung erstellen können. Im Ihrem DMRZ-Zugang finden Sie zudem viele Hinweise und Anleitungstexte, die Sie Schritt für Schritt durch die Eingabemasken führen. Außerdem warnt Sie unsere bewährte Plausibilitätsprüfung, sollte eine Eingabe möglicherweise falsch sein. Das verringert die Gefahr enorm, dass die Kassen nicht zahlen. Und falls Sie dennoch Fragen haben, hilft Ihnen unserer Support weiter.
Das DMRZ verfügt über eine Plausibilitätsprüfung, die Sie rechtzeitig davor warnt, sollte etwas fehlen oder eine Eingabe falsch wirken. Dieses Kontrollsystem reduziert Rückläufer um ein Vielfaches! Zudem hinterlegen wir in der Regel alle relevanten Preise und Positionsnummern und halten die Daten nach den neuesten Rahmenverträgen immer aktuell.
Die Überprüfung von Abrechnungen erfolgt bei jedem Kostenträger unterschiedlich. In der Regel haben Sie das Geld innerhalb weniger Wochen auf Ihrem Bankkonto. Voraussetzung ist, dass die Leistungen korrekt abrechnet wurden und dabei kein Fehler unterlaufen ist. Dank der praktischen Plausibiltätsprüfung vom DMRZ passieren solche Rückläufer aber nur selten. Sie möchten dennoch schneller an Ihr Geld kommen? In diesem Fall ist die attraktive Vorfinanzierung vom DMRZ genau das Richtige: Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Geld bereits nach 24 Stunden.
Nein. Es spielt keine Rolle, wie viele Patienten oder Kunden Sie über das DMRZ verwalten. Sie können so viele Patienten in Ihrem DMRZ-Zugang anlegen, wie Sie möchten.
Hier finden Sie weitere Antworten zur DTA-Abrechnung mit dem DMRZ.