Updates im Oktober
Neue Funktionen im DMRZ
Auch im Oktober haben die Software-Entwickler des DMRZ wieder viele nützliche Funktionen auf der Plattform hinzugefügt. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen neue Rahmenverträge für das Taxigewerbe sowie die Vorbelegung von Identifikationsnummern für Krankenfahrten.
Neue Funktionen für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Im Oktober haben unsere Software-Entwickler die DMRZ Abrechnungssoftware wieder um neue Funktionen ergänzt.
- So wurden beispielsweise Taxi- und Mietwagen-Rahmenverträge für das Saarland hinterlegt. Der passende Rahmenvertrag für ein saarländisches Unternehmen wird automatisch anhand Ihrer Postleitzahl zugeordnet. Dadurch können Sie nun noch schneller und bequemer abrechnen.
- Außerdem gibt es eine neue Funktion für Taxizentralen: Werden Serienfahrten von mehreren Taxiunternehmen durchgeführt, lässt sich jetzt das Institutionskennzeichen des jeweiligen Unternehmens pro Fahrt festlegen.
Identifikationsnummern für Krankenfahrten automatisch vorbelegt
Nach einer Verschärfung der Plausibilitätsregeln lehnt die AOK Plus in Sachsen und Thüringen nun Rechnungen ab, bei denen die sogenannten Identifikationsnummern nicht plausibel sind. Diese Nummern kennzeichnen zuzahlungstechnisch zusammengehörige Abrechnungspositionen - bei Krankentransporten also einfache Fahrten. Das heißt, dass Krankenfahrten durchgängig nummeriert sein müssen. Ein entsprechendes Informationsschreiben sorgte bei vielen Leistungserbringern für Verwirrung, da der Begriff Identifikationsnummern nicht überall gebräuchlich war. Im DMRZ-System bezeichnet das Feld "Nr. Fahrt" diese Nummern, die bei der Abrechnung von Krankentransporten mit angegeben werden müssen. Da uns sehr daran gelegen ist, dass die Rechnungen unserer Kunden allen aktuellen Richtlinien und Anforderungen der Krankenkassen entsprechen denn nur dann werden sie zeitnah beglichen haben wir mit einem schnellen Update reagiert. Der Inhalt des "Nr. Fahrt"-Feldes wird nun automatisch richtig vorbelegt und macht die manuelle Eingabe unnötig.
Änderung für alle Leistungserbringer:
Schon bald wird die Abrechnung mit privaten Kostenträgern, Berufsgenossenschaften, Polizei, Bundeswehr und Postbeamtenkassen über das DMRZ möglich sein. Weitere Neuerungen finden Sie auch regelmäßig auf unserer Plattform: Sobald Sie sich eingeloggt haben, sehen Sie im DMRZ-Assistenten, was sich geändert hat.











Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
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