Für Rettungsdienste, Kranken- und Rollstuhltransporte
Abrechnung mit den Krankenkassen zum Spartarif über das Internet
Warum soll ich über das DMRZ abrechnen?
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet einen komfortablen und günstigen Service für die Abrechnung von Fahr- und Transportkosten im Bereich des Kranken- und Rollstuhltransports an - für nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Dabei gibt es weder eine Vertragsbindung an das DMRZ, noch eine monatliche Mindestgebühr oder andere regelmäßig anfallende Entgelte.
Abgerechnet wird wie beim Online-Banking über eine Internet-Plattform. Die Registrierung ist kostenlos und die Eingabe der Daten erfolgt wie in einer Software. Die Fahrten werden dabei in Form von Abrechnungsfällen pro Transportschein erfasst. Anbieter von Rollstuhltransporten haben dabei die Möglichkeit, die Daten selbst zu erfassen oder über eine bereits bestehende Software-Lösung an das DMRZ zu übermitteln. Die Online-Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums ist besser als jede Abrechnungs-Software: Das DMRZ ist stets auf dem neusten Stand, Updates werden automatisch und kostenlos eingespielt, ohne dass sich der Leistungserbringer darum kümmern muss.
Warum muss ich elektronisch abrechnen?
Für Fahr- und Transportkosten im Bereich des Kranken- und Rollstuhltransportes ist die gesetzlich vorgesehene Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V von einer Vielzahl an Krankenkassen bereits umgesetzt. Reichen Sie weiterhin Papierrechnungen bei den Krankenkassen ein, werden Ihnen bis zu 5 Prozent der Rechnungssumme gekürzt.
Was kann ich mit den Krankenkassen abrechnen?
Wird von einem Arzt eine Krankenfahrt per Krankentransportwagen, Rettungswagen oder Notarztwagen verordnet, bezahlt die Krankenkasse des Patienten meist den Großteil der Beförderung. Um den vollen Betrag des Krankentransports erstattet zu bekommen, müssen Sie die "Verordnung einer Krankenbeförderung" - kurz den Transportschein - mit der entsprechenden Krankenkasse des Patienten abrechnen. Abgerechnet werden können z. B.
- Arztbesuche beim Hausarzt
- Dialysefahrten (Serienfahrt)
- Fahrten zur Chemotherapie (Serienfahrt)
- Behindertentransporte
- Konsilfahrten
Ihr Nutzen
- Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
- Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
- Kompetenter, kostenloser Support
- Immer auf dem neusten Stand
- Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Optionaler Tarif: Vorfinanzierung ab 1,1 Prozent
Gerade im Bereich des Rollstuhltransportes geht es oft um die Abrechnung hoher Summen mit den Kostenträgern. Daher ist es entscheidend, das Geld möglichst schnell auf dem Konto zu haben, um so die Liquidität zu sichern. In Zusammenarbeit mit der Bank für Sozialwirtschaft (BfS) bieten wir Ihnen eine günstiges Vorfinanzierung an, bei der das Geld wahlweise schon 24 Stunden nach dem elektronischen Versand der Leistungsabrechnung gutgeschrieben wird.
| Tarif* | Finanzierungs- | Kosten inkl. |
| kosten | Abrechnungsgebühr | |
| Sofortauszahlung | 1,3 % | 1,8 % |
| Nach 3 Tagen | 1,2 % | 1,7 % |
| Nach 5 Tagen | 1,1 % | 1,6 % |
| Nach 10 Tagen | 0,8 % | 1,3 % |
| Nach 15 Tagen | 0,6 % | 1,1 %
|
*in % der Bruttorechnungssumme, zzgl. d. gesetzl. MwSt.
Jetzt kostenlos beim DMRZ anmelden
Sie sind noch kein Kunde beim Deutschen Medizin-rechenzentrum? Lernen Sie uns unverbindlich und kostenfrei kennen.
Überzeugen Sie sich, wie einfach und komfortabel die Online-Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen beim DMRZ ist.
Wer kann abrechnen?
1. Öffentlicher Anbieter von qualifizierten Krankentransportleis-tungen (z.B. Feuerwehr)
2. Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
3. Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
4. Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
5. Malteser-Hilfsdienst (MHD)
6. Leistungserbringer von qualifizierten Kranken-transportleistungen (z.B: Rollstuhltransport)
7. Leistungserbringer von Flugrettungs- und Transportleistungen
Rettungs-Flyer
Im Flyer "Abrechnung für Rettungsdienste" sind alle Informationen für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Zum Flyer
Kostenlos und Exklusiv
Broschüre zur Abrechnung von Kranken-Transporten
Das DMRZ hat ein kostenloses Whitepaper zu den "Grundlagen der elektronischen Abrechnung nach §302 SGB V" veröffentlicht. Das Dokument beschäftigt sich damit, wie Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Behindertenfahrdienste Rechnungskürzungen von Seiten der Krankenkassen vermeiden. Das Whitepaper beantwortet alle Fragen zum DTA-Verfahren. Erfahren Sie mehr.
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Übernahme von Daten aus Ihrer Branchensoftware
Sie setzen eine Branchensoftware ein? Durch eine einfache Schnittstelle im CSV Format (Excel) können Sie Rechnungsdaten aus Ihrer Branchensoftware übernehmen und im richtigen Format an die Krankenkassen übermitteln. Die Angaben zur Einrichtung der Schnittstelle bekommt Ihr Softwarehersteller kostenlos vom DMRZ.
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Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
nformieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzug der DTA in Ihrem Bereich und erfahren Sie, welche neuen Funktionen wir in unserer Online-Plattform umgesezt haben. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.