Abrechnung mit den Kostenträgern
Alle Leistungen nach §§105 SGB XI und 302 SGB V abrechnen
Schnelle Auswahl durch hinterlegte Verträge
Komfortables Kalendermodul
Ansicht wie auf dem Leistungsnachweis gewohnt
Automatische Berechnung der Leistungen
Für nur 0,5 % mit den Kostenträgern abrechnen
Möchten Sie die Pflegesoftware des DMRZ im vollen Umfang nutzen, können Sie Ihre Leistungen mit den Kostenträgern über die integrierte Abrechnungslösung abrechnen. Sie können sowohl Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI als auch häusliche Krankenpflege (HKP) nach §302 SGB V abrechnen. Für die Abrechnung zahlen Sie nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Weitere Kosten fallen im Rahmen der Softwarenutzung nicht an.
Welche Vorteile bietet die Abrechnung über das DMRZ?
Wenn Sie sich auf unserer Plattform registriert haben, finden Sie auf Ihre Leistungen zugeschnittene Eingabemasken, die Sie einfach durch den Abrechnungsprozess führen. Sie können alle Leistungen nach §§105 SGB XI und 302 SGB V abrechnen. Die zur Abrechnung nötigen Verträge mit den Kostenträgern sind komplett im Online-System hinterlegt, so dass die Abrechnung für Sie zum Kinderspiel wird. Durch die im System hinterlegten Vertragsdaten errechnet die DMRZ-Pflegesoftware dabei automatisch den Preis der Leistungen.

Zur Kontrolle werden alle eingegebenen Daten in einem Kalender ausgegeben, der wie Ihr Leistungsnachweis aufgebaut ist. Durch die einheitliche Gestaltung finden Sie Ihre Termine in Ihrem Abrechnungsmodul schnell wieder. Haben sich Termine geändert, können Sie diese im Kalender
ändern und nachbearbeiten.
Warum muss ich elektronisch abrechnen?
Für Pflegedienste wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits eingeführt. Rechnen sie häusliche Krankenpflege nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent. Mit der integrierten Abrechnungslösung in unserer Pflegesoftware können Sie sowohl Leistungen nach § 105 SGB XI als auch § 302 SGB V nach dem geforderten DTA-Verfahren abrechnen. Rechnungskürzungen gehören somit der Vergangenheit an.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Rechenbeispiel
Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...
... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.
... zahlen Sie bei Abrechnungszentren
25 bis 80 Euro.
... zahlen Sie bei uns lediglich 5 Euro.
So rechnen Sie ab
Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung zur Abrechnung von Pflegeleistungen und häuslicher Krankenpflege mit den Kostenträgern.
Sonderaktion für häusliche Alten- und Krankenpflege
Vergütungsvereinbarungen jetzt kostenlos hinterlegen
Das DMRZ hat im Januar seine kostenlose und interbasierte Pflegesoftware angekündigt, die auf der Messe "Altenpflege 2010" vom 23. bis zum 25. März in Hannover vorgestellt wurde. Wer sich dafür entscheidet, der bekommt einen besonderen Bonus: Die Entwickler des DMRZ hinterlegen alle Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen von angemeldeten Pflegediensten im Internet-System.
Mehr erfahren









Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.