Kein Mindestumsatz! Lohnt sich besonders für "Wenig-Abrechner"
Perücken und Zweithaar für nur 0,5 Prozent mit den Krankenkassen abrechnen
Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen?
Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Zweithaarspezialisten und Friseure bequem und einfach per Internet ab. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Das Beste ist aber: Sie zahlen nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter. Der Vorteil speziell für Sie: Sollten Sie pro Monat nur wenige Perücken abzurechnen haben, zahlen Sie auch nur für diese Abrechnungsfälle. Denn einen Mindestumsatz gibt es bei uns nicht.
Warum muss ich elektronisch abrechnen?
Für Friseure und Zweithaarspezialisten wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits eingeführt. Rechnen sie Perücken und Ihre damit verbundenen Leistungen nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.
Was kann ich mit der Krankenkasse abrechnen?
Als Zweithaarstudio oder Friseursalon machen Sie den größten Anteil Ihres Umsatzes durch direkt zahlende Kunden. Wenn Sie Perücken anbieten, gibt es aber auch Fälle, in denen ein Kunde Ihren Friseursalon mit einer Verordnung für Haarersatz betritt. Verordnet werden kann Haarersatz bei durch Krankheit oder Chemotherapie bedingtem Haarausfall. Für Perücken, Haarteile und Tressen erstatten die Krankenkassen je nach Fall einen bestimmten Anteil. Nur für Toupets gilt das in der Regel nicht. Um nun den vollen Betrag der Perücke zu erhalten, müssen Sie eine Rechnung schreiben und das Rezept des Kunden bei der Krankenkasse einreichen.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Ihr Nutzen
- Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
- Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
- Kompetenter, kostenloser Support
- Immer auf dem neusten Stand
- Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung
Jetzt kostenlos beim DMRZ anmelden
Sie sind noch kein Kunde beim Deutschen Medizin-rechenzentrum? Lernen Sie uns unverbindlich und kostenfrei kennen.
Überzeugen Sie sich, wie einfach und komfortabel die Online-Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen beim DMRZ ist.
Rechenbeispiel
Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...
... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.
... zahlen Sie bei Abrechnungszentren
25 bis 80 Euro.
... zahlen Sie bei uns lediglich 5 Euro.
Zweithaar-Flyer
Im Flyer "Abrechnung für Zweithaarspezialisten" sind alle Informationen für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Zum Flyer
Kundenmeinung
"Das DMRZ kann ich weiter-empfehlen, weil es zuverlässig arbeitet und kostengünstig ist."
Alois Schraufstetter
Friseursalon Schraufstetter










Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
nformieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzug der DTA in Ihrem Bereich und erfahren Sie, welche neuen Funktionen wir in unserer Online-Plattform umgesezt haben. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.