Neue Funktionen im DMRZ
Noch mehr Vorteile für DMRZ-Kunden
Im Dezember haben wir für Sie neue Funktionen in der DMRZ-Online-Software freigeschaltet. So ist es beispielsweise jetzt für Hebammen möglich, auch Privatrechnungen über das DMRZ abzurechnen und offene Rechnungspositionen zu mahnen. Hier die wichtigsten Neuerungen im Detail.
Privatrechnungen für Hebammen
Hebammen, die über das DMRZ abrechnen, können in den Abrechnungsfällen im Feld der IK-Nummer nun die Option "privat" auswählen. Damit wird der Abrechnungsfall zur Abrechnung an den privat Versicherten gekennzeichnet. Beim Rechnungslauf wird dann eine einzelne Rechnung für den entsprechenden Patienten erstellt. Die Rechnung erhält den Versandstatus "Papierrechnung", wird nicht elektronisch versandt, kann aber ausgedruckt werden.
Mahnwesen für Rechnungen
Für alle Kunden des DMRZ gibt es jetzt die Möglichkeit Rechnungen eigenständig über das Abrechnungssystem anzumahnen. Dazu stehen Ihnen vorbereitete Mahnschreiben und eine Wiedervorlage zur Verfügung. Das Mahnwesen wird durch die Eingabe eines Zahlungsziels aktiviert.
Ansprechpartner bei den Krankenkassen
Woran liegt es, dass Transportscheine bei Krankenfahrten von den Krankenkassen zurückgewiesen werden? Wer das als Leistungserbringer im Bereich "Taxi/Mietwagen" direkt von den Krankenkassen wissen möchte, der hat die Möglichkeit, in einer sehr komfortablen Datenbank mit wenigen Klicks den zuständigen Sachbearbeiter bei der entsprechenden Krankenkasse herauszufinden. Auch das eigenständige Einpflegen von Daten ist selbstverständlich möglich.
Versichertenstamm für Hebammen
Für Hebammen gibt es die neue Maske "Versicherte", mit deren Hilfe Sie neue Versicherte ergänzen und Korrekturen bei Rechtschreibfehlern vornehmen können. Neue Versicherte können aber auch weiterhin über die Maske "Abrechnungsfälle" eingegeben werden. Der Versichertenstamm wird dann automatisch ergänzt. Hebammen können ab sofort auch Behandlungsverträge für Kassenversicherte und Privatversicherte drucken.
Erweiterte Plausibilitätsprüfung des Tarifkennzeichens
Tarifkennzeichen, die mit 26-89 beginnen sind (derzeit) ungültig und werden ab sofort von der DMRZ Abrechnungssoftware abgelehnt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen.











Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.