Informationen für Softwarehäuser
Sie erstellen Branchensoftware oder Individuallösungen für medizinische Leistungserbringer. Mit der Nutzung unserer Online Services erweitern Sie Ihr Softwareportfolio einfach, komfortabel und kostenlos für Sie um die notwendigen Funktionen rund um die gesetzlichen Richtlinien zu Abrechnung und Datenaustausch mit gesetzlichen Krankenversicherungen gemäß §301a SGB V und §302 SGB V:
- Schnittstellen zur Abrechnung nach §301a SGB V und §302 SGB V (über CSV)
- Plausibilitätsprüfungen der Abrechnungsdaten nach den aktuellen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen
- Von Ihrer Seite keine Informationen zu Kostenträger, Papierannahmestelle, Entschlüsselungsstelle oder Datenannahmestelle erforderlich, es reicht die Kassennummer
- Von Ihrer Seite keine Informationen zu Vertragsnummern, Abrechnungscodes, Tarifkennzeichen oder KV-Bezirken erforderlich
- Tagesaktuelle Kassen-Institutionskennzeichen und Kassenanschriften (Export als Excelliste möglich)
- Automatische Rechnungsverschlüsselung und -Versand (als Ersatz für den Einsatz von dakota.le beim Kunden)
- Druck des Rechnungsbegleitzettels inklusive
- Individuelle Anpassungen sind prinzipiell möglich
Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Ihr Ansprechpartner beim DMRZ ist Thomas Gazda, Tel. 02181/2739057









Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.