Für Hebammen
Neue Vergütungsvereinbarung ab 01.01.2010
Ab 1. Januar 2010 tritt die neue Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vetrag nach § 134a SGB V) in Kraft. Danach werden die Positionsnummern nun in verschiedene Endziffern aufgeteilt. So werden Leistungen mit der Endziffer 0 bei der Abrechnung für ambulante hebammenhilfliche Leistungen an der Versicherten verwendet. Leistungen mit der Endziffer 1 werden genutzt, wenn die Leistungen durch Beleghebammen während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten erfolgen. Mit der Endziffer 2 werden Leistungen abgerechnet, die durch Beleghebammen während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten in einer 1:1-Betreuung erfolgen. Geändert haben sich auch die Vergütungssätze, die für alle Leistungen erhöht wurden. All diese Änderungen haben wir für Sie bereits ins DMRZ-System übernommen, so dass Sie ab dem 1.1.2010 direkt mit den neuen Sätzen und Positionsnummern abrechnen können. Hier finden Sie den Hebammenhilfe-Vertrag u. a. mit der Anlage "Hebammen-Vergütungsvereinbarung": http://www.gkv-spitzenverband.de/Hebammenhilfe_Vertrag.gkvnet

Leistungen mit der Endziffer 1 werden genutzt, wenn die Leistungen durch Beleghebammen während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten erfolgen. Mit der Endziffer 2 werden Leistungen abgerechnet, die durch Beleghebammen während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten in einer 1:1-Betreuung erfolgen. Geändert haben sich auch die Vergütungssätze, die für alle Leistungen erhöht wurden. All diese Änderungen haben wir für Sie bereits ins DMRZ-System übernommen, so dass Sie ab dem 1.1.2010 direkt mit den neuen Sätzen und Positionsnummern abrechnen können. Hier finden Sie den Hebammenhilfe-Vertrag u. a. mit der Anlage "Hebammen-Vergütungsvereinbarung": 







Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.