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Neue Vergütungsvereinbarung für Hebammen ab 01.01.2010Für Hebammen

Neue Vergütungsvereinbarung ab 01.01.2010

 Ab 1. Januar 2010 tritt die neue Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vetrag nach § 134a SGB V) in Kraft. Danach werden die Positionsnummern nun in verschiedene Endziffern aufgeteilt. So werden Leistungen mit der Endziffer 0 bei der Abrechnung für ambulante hebammenhilfliche Leistungen an der Versicherten verwendet. Leistungen mit der Endziffer 1 werden genutzt, wenn die Leistungen durch Beleghebammen während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten erfolgen. Mit der Endziffer 2 werden Leistungen abgerechnet, die durch Beleghebammen während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten in einer 1:1-Betreuung erfolgen. Geändert haben sich auch die Vergütungssätze, die für alle Leistungen erhöht wurden. All diese Änderungen haben wir für Sie bereits ins DMRZ-System übernommen, so dass Sie ab dem 1.1.2010 direkt mit den neuen Sätzen und Positionsnummern abrechnen können. Hier finden Sie den Hebammenhilfe-Vertrag u. a. mit der Anlage "Hebammen-Vergütungsvereinbarung": http://www.gkv-spitzenverband.de/Hebammenhilfe_Vertrag.gkvnet

Kundenmeinung
 

"Mit dem DMRZ kann ich einfach und unkompliziert mit den Krankenkassen auf elektronischem Wege abrechnen."
Mike Bott
MC Mietwagenzentrale GmbH

'2009 wurde das DMRZ mit dem Innovationspreis-IT in der Kategorie "Cloud Computing" ausgezeichnet'
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Das DMRZ wurde von der Initiative Mittelstand mit dem Innovationspreis-IT 2009 in der Kategorie "Cloud Computing" ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand auf der CeBIT statt.     Mehr erfahren...mehr...

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