Neue Komplettlösung für Pflegedienste!
Ambulante Pflegedienste rechnen häusliche Krankenpflege für nur 0,5 % mit den Kostenträgern ab
Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen?
Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Pflegedienste bequem und einfach per Internet ab. Dazu benötigen Sie nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Sie können sowohl Leistungen nach § 105 SGB XI als auch nach §302 SGB V abrechnen. Das Beste ist aber: Für die Abrechnung zahlen Sie nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter.
Doch das ist noch nicht alles! In Kürze können Sie das DMRZ als Komplettlösung nutzen und Ihre komplette Pflegeadministration darüber erledigen - von der Pflegeplanung bis zur Leistungsabrechnung. Diese Komplettlösung können Sie wie gewohnt online - über das DMRZ-Portal - nutzen. Sie brauchen keine Software zu installieren und müssen sich um Updates nicht kümmern.
Warum muss ich elektronisch abrechnen?
Für Pflegedienste wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits eingeführt. Rechnen sie Pflegeleistungen nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Pflegekassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.
Was kann ich mit den Kostenträgern abrechnen?
Als ambulanter Pflegedienst betreuen Sie eine Vielzahl an Patienten und erbringen im Rahmen der Pflege und der häuslichen Krankenpflege individuelle Pflegeleistungen - im gewohnten Umfeld des Patienten.
Bei der Abrechnung ambulanter Pflege sollten Sie beachten, dass zwischen "Pflege" und "häuslicher Krankenpflege" unterschieden wird. Unter dem Begriff "Pflege" werden Leistungen zusammengefasst, die aufgrund eines Pflegevertrages zwischen Patient und Pflegedienst erbracht werden und die - je nach Pflegestufe - die Pflegekasse bezahlt. Mit der Pflegekasse wird nach § 105 SGB XI abgerechnet.
Verordnet dagegen ein Arzt die "häusliche Krankenpflege", z. B. für die Dauer einer schweren Erkrankung eines Patienten, mit dem Ziel, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, werden diese Leistungen nach § 302 SGB V mit den Krankenkassen abgerechnet. Um Ihren Aufwand erstattet zu bekommen, müssen Sie der Krankenkasse eine Rechnung stellen und die Verordnung des Patienten mit einreichen.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Ihr Nutzen
- Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
- Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
- Kompetenter, kostenloser Support
- Immer auf dem neusten Stand
- Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung
Jetzt kostenlos beim DMRZ anmelden
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Überzeugen Sie sich, wie einfach und komfortabel die Online-Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen beim DMRZ ist.
Revolution in der Pflege
DMRZ bringt kostenlose Pflegesoftware auf den Markt

Pflegedienste, die für die Pflegeplanung, die Pflegedokumentation, die Tourenplanung oder die Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine Software anschaffen, bezahlen nicht selten 10.000 Euro und mehr. Pflege-Software ist teuer aber nicht mehr lange. Das DMRZ kündigt an, bis zum April 2010 eine komplette Pflegesoftware zu entwickeln, die über jeden Internet-Browser genutzt werden kann und den Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Mehr erfahrenRechenbeispiel
Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...
... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.
... zahlen Sie bei Abrechnungszentren
25 bis 80 Euro.
... zahlen Sie bei uns lediglich 5 Euro.
Kundenmeinung
"Die Bedienung ist einfach, der Preis stimmt, der Support ist hilfsbereit und die Pflegekassen zahlen aufgrund des Angebots des DMRZ zügig."
Mario Weise
Diakonische Dienste Leipzig









Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
nformieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzug der DTA in Ihrem Bereich und erfahren Sie, welche neuen Funktionen wir in unserer Online-Plattform umgesezt haben. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.