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Warum sollte ich elektronisch abrechnen?
Die meisten Krankenkassen haben für den Großteil der sonstigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen bereits die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) eingeführt. Rechnen Sie nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Kostenträgern ab, können Ihnen bis zu 5 Prozent Ihrer Rechnungssumme gekürzt werden. Beim DMRZ rechnen Sie einfach per Internet nach dem geforderten DTA-Verfahren ab und umgehen so unnötige Rechnungskürzungen.









Wir sind für Sie da
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.