Hilfe-Center
Wer kann mit dem DMRZ abrechnen?
Das DMRZ bietet eine online Abrechnungsplattform für sonstige Leistungserbringer des Gesundheitswesens. Folgende Berufsgruppen können ihre Leistungen nach § 302 SGB V bzw. § 105 SGB XI per Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kostenträgern abrechnen:
Augenoptiker
Augenärzte
Ambulante Pflegedienste
Häusliche Krankenpflege
Home-Care Unternehmen
Stationäre Pflegeheime
Behindertenfahrdienste
Rettungsdienste
Rollstuhltransport
Taxi/Mietwagen, Taxizentralen
Ergotherapeuten
Gebärdensprachdolmetscher
Logopäden
Masseure
Orthopäden
Physiotherapeuten/Krankengymnasten
Podologen
Anbieter von Rehabilitationssport
Hebammen/Entbindungshelfer
Hörgeräteakustiker
Medizinprodukte Hersteller
Medizintechnik Handel
Orthopädiemechaniker
Prothesenhersteller
Sanitätshäuser
Zweithaarspezialisten
sonstige Hilfsmittellieferanten
Krankenhäuser
Kurbetriebe
medizinische Badebetriebe









Wir sind für Sie da
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.