Hintergrund
Elektronisch abrechnen nach §302 SGB V: Ärgernis oder Chance?
Nach und nach wird für alle Leistungserbringer und Bundesländer die elektronische Abrechnung nach §302 SGB V zur Pflicht. Für viele schon arg gebeutelten Leistungserbringer scheint dies auf den ersten Blick unangenehm und eine weitere Verkomplizierung der Abrechnung mit den Krankenkassen. Wir meinen, dass aus der Not auch eine Tugend werden kann: Die Digitalisierung bietet beispielsweise Vorteile wie Kosteneinsparung und vereinfachte Abläufe.
Pünkliche Zahlung der Krankenkassen
Leistungserbringer, die elektronisch abrechnen, werden von den Krankenkassen bevorzugt behandelt. Wer elektronisch abrechnet, kann nach spätestens 30 Tagen mit dem Zahlungseingang rechnen.
Software-Updates
Mit dem DMRZ benötigen Sie keine Software mehr auf Ihrem PC. Das bedeutet, teure Wartungsverträge und aufwändige Installationen von Updates einer Abrechnungs-Software sind für Sie kein Thema mehr. Das Abrechnungssystem des DMRZ wird von unseren Fachleuten für Sie ständig weiter entwickelt und ist immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Das alles passiert im Hintergrund, und Sie müssen sich um nichts kümmern.
Datensicherheit
Ihre Daten sind bei uns sicher. Ein Absturz Ihres PCs oder ein Virus darauf kann Ihre Patientendaten nicht gefährden. Sie liegen mehrfach gesichert, für Dritte absolut unzugänglich, auf unseren Datenträgern. Vorteil für Sie: Ihre Daten stehen für Sie auf Knopfdruck jederzeit über das Internet für Sie zur Bearbeitung bereit.
Kostenersparnis
Die Nutzung des DMRZ ist in der Regel günstiger als eine herkömmliche Software, die Sie zum Abrechnen auf Ihrem PC installiert haben. Bei Ihrer Abrechnung mit der GKV zahlen Sie lediglich 0,5 Prozent des Bruttorechnungsbetrags.
Eine Beispielrechnung: Sie setzen im Monat 3000,- Euro um - die Abrechnung kostet Sie lediglich 15,- Euro. Eine Grundgebühr oder laufende Wartungskosten entfallen. D. h., wenn Sie nichts abrechnenen, müssen Sie auch nichts bezahlen.
Fazit
Die elektronische Abrechnung bietet für Sie eine Chance, unmittelbar Geld und Arbeit zu sparen. Wir, das DMRZ, unterstützen Sie dabei.










Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.