Neue Funktion im DMRZ
Abrechnung der Pflege nach §105 SGB XI
Der Datenträgeraustausch nach §105 SGB XI wird schrittweise in allen Bundesländern eingeführt. Das heißt für alle Leistungserbringer im Bereich der Pflege: Die Abrechnungsdaten müssen in einer maschinell verwertbaren Form an die Abrechnungsstelle übertragen werden, um zusätzliche Kosten oder Rechnungskürzungen zu vermeiden. Dafür haben wir die Lösung: In Kürze können Sie Ihre Verordnungen nach §105 SGB XI über unsere Plattform abrechnen.
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Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.