Abrechnung per DTA wird in weiteren Bundesländern Pflicht
Taxi- und Mietwagenunternehmen aus Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern aufgepasst!
Ab dem 1. Januar 2010 wird die elektronische Abrechnung von Krankentransporten per Datenträgeraustausch (DTA) in diesen Bundesländern Pflicht. Wer seine Abrechnungsunterlagen nach dem 1. Januar noch in Papierform einreicht, dem drohen Abzüge in Höhe von
5 Prozent der Bruttorechnungssumme.
Besser, Sie rechnenIhre Krankenfahrten einfach und günstig über das DMRZ ab: Für nur 0,5 Prozent! Wir stellen Ihnen eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Krankenkassen abzurechnen. Diese entspricht allen Richtlinien für die elektronische Abrechnung per DTA laut
§ 302 SGB V.
Sprechen Sie auch Ihren Verband an, ob ein Rahmenvertrag mit dem DMRZ besteht. In diesem Fall profitieren Sie von noch günstigeren Sonderkonditionen.









Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.