Taxi und Mietwagen
Ab 01.02.2010 DTA-Pflicht für Schleswig-Holstein
Im Norden ist es wieder soweit: Nachdem die AOK die elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits am 1. Januar 2010 eingeführt hat, geben nun auch die Kassen des vdek bekannt, die Abrechnung per DTA nach §302 SGB V ab 1. Februar 2010 einzuführen.
Das Positionsnummernverzeichnis wird übrigens von der AOK Schleswig-Holstein übernommen und ist bereits im System hinterlegt. Sie können also gewohnt komfortabel per Datenträgeraustausch mit den dem vdek angeschlossenen Kassen abrechnen.
Folgende Krankenkassen führen die Umstellung durch:
- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse
- Deutsche Angestellten-Krankenkasse
- KKH-Allianz
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- hkk










Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.