DTA-Umstellung
Hessen und Mecklenburg-Vorpommern: DTA-Pflicht
Taxi- und Mietwagenunternehmen aus Hessen und Mecklenburg-Vorpommern aufgepasst! Ab dem 1. September 2010 führen die AOK in Hessen und der vdek in Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung von Krankentransporten per Datenträgeraustausch (DTA) ein. Wer in Hessen seine Abrechnungsunterlagen nach dem 1. September noch in Papierform einreicht, dem drohen Abzüge in Höhe von 5 Prozent der Bruttorechnungssumme. In Mecklenburg-Vorpommern hat der vdek bis zum 31.12.2010 eine Testphase angesetzt, während derer sowohl elektronische Datensätze als auch Papierrechnungen eingereicht werden dürfen. Nach diesem Stichtag drohen auch in Mecklenburg-Vorpommern Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent bei Missachtung der DTA-Pflicht.
Abrechnungsgrundlage für den vdek ist der Rahmenvertrag 4615000 (nicht zu verwechseln mit dem AOK Vertrag des gleichen Tarifkennzeichens, der nur bis zum 31.12.2010 gültig ist). Der vdek-Vertrag wird in den nächsten Tagen im DMRZ-System hinterlegt, so dass für Sie die Eingabe Ihrer Leistungen so komfortabel wie möglich wird.
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In Mecklenburg-Vorpommern hat der vdek bis zum 31.12.2010 eine Testphase angesetzt, während derer sowohl elektronische Datensätze als auch Papierrechnungen eingereicht werden dürfen. Nach diesem Stichtag drohen auch in Mecklenburg-Vorpommern Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent bei Missachtung der DTA-Pflicht.






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