Abrechnung von Leistungen nach §302 SGB V
Auch Krankenhäuser können Leistungen nach §302 SGB V über das Deutsche Medizinrechenzentrum mit den Kostenträgern abrechnen. Nach § 302 SGB V sind die Leistungserbringer im Bereich Heil- und Hilfsmittel verpflichtet, die von ihnen erbrachten Leistungen nach Art, Menge und Preis in der Abrechnung darzustellen und den Tag der Leistungserbringung sowie die Arztnummer des verordnenden Arztes und die Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1-6 SGB V anzugeben.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und den Microsoft Internet Explorer in aktueller Version (7.x). Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die Annahmestelle. So einfach geht das.
Alternativ: Übernahme von Daten aus Ihrer Branchensoftware Für alle, die ihre hergebrachte Software-Lösung weiter nutzen möchten, aber dennoch in den Genuss der günstigen Konditionen des Deutschen Medizinrechenzentrums kommen wollen, gibt es ebenfalls eine Lösung: Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet eine einfache Schnittstelle im CSV Format (Excel) an, um Rechnungsdaten aus Ihrer Branchensoftware zu übernehmen und im richtigen Format an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Daten aus Ihrer Branchensoftware laden Sie dann einfach per Mausklick in das Online-System des DMRZ. Dort werden Ihre Rechnungen wie oben beschrieben weiterverarbeitet.
Ihr Nutzen
- Keine Rechnungskürzung durch die Krankenkassen wegen maschinell nicht verwertbarer Rechnungen
- Preiswerte Alternative zum Einsatz eines herkömmlichen Abrechnungszentrums
- Keine Software auf Ihren eigenen Rechnern erforderlich, es reicht eine Internetverbindung und der Microsoft Internet Explorer in aktueller Version (7.x)
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren, kein Installations- und Pflegeaufwand für zusätzliche Software auf Rechnern in Ihrem Hause
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung - Über das Prepaid-Verfahren bestimmen Sie, in welcher Höhe und wie lange Sie über das DMRZ abrechnen wollen
- Eine zentrale Datenannahmestelle für Ihre Abrechnungsdaten
- Ihre Rechnungen entsprechen stets dem aktuellen Stand der gesetzlichen Richtlinien - ganz ohne versteckte Kosten in Form eines Wartungsvertrag
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen!










Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
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