DMRZ - Das Abrechnungszentrum mit der innovativen online Abrechnungssoftware
Jetzt für nur 0,5 Prozent mit den
gesetzlichen Krankenkassen abrechnen
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In Kürze kann nach § 105 SGB XI abgerechnet werden

Der gesetzlich vorgeschriebene Datenträgeraustausch nach § 105 SGB XI wird schrittweise in allen Bundesländern eingeführt.

 

Das heißt für alle Leistungserbringer im Bereich der Pflege: Die Abrechnungsdaten müssen in einer maschinell verwertbaren Form an die Abrechnungsstelle übertragen werden, um zusätzliche Kosten oder Rechnungskürzungen zu vermeiden.

 

Dafür haben wir die Lösung: In Kürze können Leistungserbringer im Bereich der Pflege Ihre Verordnungen nach § 105 SGB XI über unsere Plattform abrechnen. Gewohnt zuverlässig und einfach für nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme.
 

 

Richten Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich einen Testzugang ein.

Rechenbeispiel

Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...

 

... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.

 

... zahlen Sie bei Abrechnungszentren
25 bis 80 Euro.

 

... zahlen Sie bei uns lediglich 5 Euro.

Für die Abrechnung mit dem DMRZ benötigen Sie übrigens nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Anschaffung einer kostspieligen und schwer zu bedienenden Software enfällt.
Kundenmeinung
 

"Mit dem DMRZ kann ich einfach und unkompliziert mit den Krankenkassen auf elektronischem Wege abrechnen."
Mike Bott
MC Mietwagenzentrale GmbH

'2009 wurde das DMRZ mit dem Innovationspreis-IT in der Kategorie "Cloud Computing" ausgezeichnet'
Auszeichnung
 

Das DMRZ wurde von der Initiative Mittelstand mit dem Innovationspreis-IT 2009 in der Kategorie "Cloud Computing" ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand auf der CeBIT statt.     Mehr erfahren...mehr...

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