Per DTA bequem über das Internet
Hebammen rechnen für nur 0,5 Prozent mit den Krankenkassen ab
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist für Hebammen eine lästige Pflicht. Hebammen die eine herkömmliche Abrechnungssoftware einsetzen, müssen diese zudem immer auf den neusten Stand bringen. Das kostet Zeit und Nerven. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Hebammen nun bequem und einfach direkt über das Internet mit den Krankenkassen ab und brauchen sich um Updates nicht mehr zu kümmern. Einfach auf der Webseite des DMRZ einloggen, Daten eingeben und das Geld von der Kasse landet spätestens nach 28 Tagen auf dem Konto. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch unschlagbar günstig: Durch diese Lösung sparen Hebammen mehrere hundert Euro im Jahr.
Erst kürzlich kam es zu einer einschneidenden Änderung für Hebammen bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Durch die seit 1. Februar in Kraft getretene Technische Anlage in der Version 6.0 (TA 6), veränderten sich auch die Abrechnungsmodalitäten für Hebammen. Wer eine Software für die Abrechnung nutzt, musste diese auf den neusten Stand bringen und ein Update einspielen, denn ansonsten werden Rechnungen von der Kasse nicht mehr bezahlt. Das ist aufwendig, kostet Zeit und nicht jeder ist mit der Software so vertraut, dass es auf Anhieb klappt. Mit unserem Service können Sie sich Updates sparen. Wir betreiben eine Internet-Plattform, bei Sie einfach per Internet mit den Krankenkassen abrechnen können. Software ist dazu nicht nötig. Es reicht ein PC mit Internetzugang und ein Internet Browser. Hebammen, die über das DMRZ abrechnen, müssen keine Updates mehr einspielen und können sicher sein, immer mit einer aktuellen Version zu arbeiten. Der Service des DMRZ ist aber nicht nur einfach, sondern auch unschlagbar günstig. Abgerechnet wird nur das, was auch wirklich an Rechnungen eingegeben wird. Bei diesem "Pay-Per-Use" Verfahren fallen weder monatliche Kosten an, noch muss eine Software teuer angeschafft werden. Die Gebühren belaufen sich lediglich auf 0,5 Prozent der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Ihr Nutzen
- Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
- Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
- Kompetenter, kostenloser Support
- Immer auf dem neusten Stand
- Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung
Fazit: Jetzt umsteigen und sparen
Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet den idealen Abrechnungsservice für Hebammen. Einfach über das Internet und mit einer sehr transparenten und einfachen Kostenstruktur. In den nächsten Monaten soll der Dienst sogar noch mehr als nur die Leistungen für Hebammen abrechnen können. Die Entwickler des DMRZ arbeiten gerade an der Umsetzung einer kompletten internetbasierten Hebammen-Software mit Kursverwaltung, Privatabrechnung, Zahlungskontrolle und noch viel mehr. Es lohnt sich also sofort auf die innovative Abrechnungslösung umzusteigen und so den Geldbeutel und das Nervenkostüm zu schonen.
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Überzeugen Sie sich, wie einfach und komfortabel die Online-Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen beim DMRZ ist.
Rechenbeispiel
Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...
... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.
... zahlen Sie bei Abrechnungszentren
25 bis 80 Euro.
... zahlen Sie bei uns lediglich 5 Euro.
Kundenmeinung
"Das internet-basierte Programm ist einfach zu bedienen und auch für technisch unerfahrene Benutzerinnen sehr gut geeignet. Ich kann das DMRZ allen Kolleginnen uneingeschränkt weiterempfehlen."
Ulricke Erkelenz, Hebamme
Krankenhaus der Augustinerinnen
Für Hebammen
Neue Vergütungs-vereinbarung ab 01.01.2010
Ab 1. Januar 2010 tritt die neue Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vetrag nach § 134a SGB V) in Kraft. Danach werden die Positionsnummern nun in verschiedene Endziffern aufgeteilt. So werden Leistungen mit der Endziffer 0 bei der Abrechnung für ambulante hebammenhilfliche Leistungen an der Versicherten verwendet.
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Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
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