Elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA)
Augenärzte und Optiker rechnen für nur 0,5 Prozent mit den Krankenkassen ab
Für Augenärzte und Optiker ist in vielen Bundesländern bereits 2007 die elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach §302 SGB V mit den Krankenkassen zur Pflicht geworden. Wer seit dem Stichtag noch Papierrechnungen an die gesetzlichen Krankenkassen schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Bruttoumsätze abgezogen. Das muss nicht sein, denn das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet eine günstige Lösung zur Abrechnung via Internet an. Eine teure und komplizierte Software ist dazu nicht nötig.
Kaum ein Augenarzt rechnet elektronisch ab
Auch wenn die Pflicht zur elektronischen Abrechnung beispielsweise in Baden-Württemberg schon länger besteht, rechnet kaum ein Augenarzt so ab. Ein ungeheures Sparpotential bietet da die elektronische Abrechnung über das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ). Hilfsmittel wie Brillengläser, Kontaktlinsen und sonstige Sehhilfen können über uns bequem und einfach per Internet abgerechnet werden. Das ist nicht nur praktisch, sondern vor allem preiswert: Augenärzte und Optiker rechnen, wie übrigens alle sonstigen Leistungserbinger, für nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme ab. Die Ersparnis durch die Nutzung der Online-Plattform unter www.dmrz.de ist daher immens.
Die beste Lösung ist die günstigste
"Normalerweise rechnet ein Augenarzt gemessen am Gesamtumsatz nur wenige Hilfsmittel mit den gesetzlichen Krankenkassen ab; der Einsatz einer eigenen Softwarelösung lohnt sich hier nicht", sagt Thomas Gazda, der für die Entwicklung der Online-Lösung beim DMRZ verantwortlich ist. Gazda ist sich sicher, die beste Lösung zur Abrechnung mit den Kassen anzubieten. "Die monatliche Online Abrechnung über unsere Plattform ist blitzschnell erledigt und der Aufwand ist nicht größer als die Abrechnungsdaten an ein herkömmliches Abrechnungszentrum weiterzugeben", so der Software-Entwickler, der gleichzeitig darauf hinweist, dass die meisten Abrechnungszentren viel zu teuer seien.
Abrechnung blitzschnell und kinderleicht
Wer mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Plattform zur Abrechnung ist mit wenigen Klicks unter www.dmrz.de zu erreichen. Dort können sich die Leistungserbringer anmelden und bekommen ein Kennwort sowie einen Benutzernamen. Alles natürlich völlig sicher und sehr komfortabel. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online. Es muss also keine Software auf dem Rechner installiert werden. Augenärzte und Optiker finden zudem eine Oberfläche im System, die genau ihren Bedürfnissen zur Abrechnung von Hilfsmitteln entspricht. Die Eingabe der Daten erfolgt wie in einer Software. Zum Abrechnen reicht ein Mausklick und das System erzeugt für alle Abrechnungsfälle Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Daten lassen sich dann spielend einfach im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die Annahmestellen versenden. Für die erzeugten Rechnungen druckt man jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schickt ihn mit den Unterlagen postalisch an die Annahmestelle. So einfach geht das.
Weitere Vorteile für Augenärzte
Wer sich für diese komfortable Abrechnung via Internet entscheidet, hat keine Nachteile: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Das Sparpotential ist neben der einfachen Handhabung aber das Hauptargument für das Abrechnungssystem des Deutschen Medizinrechenzentrums. Wer seine Abrechnungen nicht sortieren oder von Hand eingeben möchte, dem bietet das DMRZ einen besonderen Service an: Schicken Sie uns einfach Ihre Papierrechnungen; um den Rest kümmern sich dann unsere Spezialisten. Ihr Geld erhalten Sie bei diesem besonderen Service auf Wunsch schon nach wenigen Tagen. "Wer keinen Internetanschluss besitzt oder den Zeitaufwand der Dateneingabe scheut, der sollte uns ansprechen. Wir machen allen Augenärzten und Optikern auch hier ein unschlagbar günstiges Angebot", sagt Thomas Gazda.
Ihr Nutzen
- Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
- Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
- Kompetenter, kostenloser Support
- Immer auf dem neusten Stand
- Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung
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Rechenbeispiel
Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...
... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.
... zahlen Sie bei Abrechnungszentren
25 bis 80 Euro.
... zahlen Sie bei uns lediglich 5 Euro.
Kundenmeinung
"Die Bedienung ist sehr übersichtlich und die Daten der Krankenkassen müssen nicht extra herausgesucht werden."
Frau Bölke
Optik Schubert, Bitterfeld










Wir sind für Sie da
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages.
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
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