Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
- Wenn Sie mit dem DMRZ schneller und einfacher arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie
- Erfahren Sie, wie Sie Rechnungen drucken,
- Tarifkennzeichen hinterlegen
- oder Rechnungen stornieren

Vielleicht kennen Sie ja schon die Meldung "Es wurde kein oder ein ungültiges VO-Datum eingetragen". Doch was hat es eigentlich damit auf sich?
Das VO-(Verordnungs)Datum ist das Datum, an dem der Arzt die Verordnung durch seine Unterschrift gültig gezeichnet hat. In einigen Fällen - aber längst nicht in allen - ist das Datum gleichlautend mit dem der Leistungserbringung.
In der Maske "Abrechnungsfall" finden Sie das dazugehörige Eingabefeld, wenn Sie auf Höhe von Namen und Vornamen des Patienten mit dem Mauszeiger gerade nach rechts bis zum Wort "Verordnung" gehen und dieses anklicken.
In den seltenen Fällen, in denen Sie kein Verordnungsdatum vorliegen haben oder keinen Beleg, um das Verordnungsdatum einzusehen, können Sie rechts neben dem Eingabefeld auch den Haken bei "Kein VO-Datum" einsetzen, um so den Abrechnungsfall abzuschließen.
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