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Wir bringen Sie immer auf den neusten Stand. Das spart Ihnen Zeit und Nerven. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen alle Sonstigen Leistungserbringer bequem und einfach direkt über das Internet mit den Krankenkassen ab und brauchen sich um Updates nicht mehr zu kümmern. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch unschlagbar günstig: Abgerechnet wird nur das, was auch wirklich an Rechnungen eingegeben wird. Bei diesem "Pay-Per-Use" –Verfahren fallen weder monatliche Kosten an, noch muss eine Software teuer angeschafft werden. Die Gebühren belaufen sich lediglich auf 0,5 Prozent der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt.
Diesen Monat kommt die Kundenidee von Herrn Markus Ratajczak von der Fahrbereitschaft Münsterland. Das Team von Münsterland hatte sich gewünscht, in der Rechnungsmaske eine Exportfunktion für die Zahlungseingänge zu integrieren.
Das Tarifkennzeichen TK (die Preisvereinbarung) + Abrechnungscode (AC) = der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Jede Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) der Preisvereinbarung zusammen.
Viele unserer zufriedenen Kunden nutzen das DMRZ-Abrechnungssystem bereits seit Jahren, aber wussten Sie schon, dass Sie als Verbandsmitglied von ganz besonderen Tarifen profitieren können. Jeder DMRZ-Kunde, der einen Verband von sonstigen Leistungserbringern wirbt, die über das DMRZ abrechnen, profitiert danach selbst auch von günstigeren Tarifen für die Abrechnung von Gesundheitsleistungen.
Nach Ablauf der Testphase wird zum 1.10.2012 in Berlin und Brandenburg die DTA-Abrechnung für ambulante Pflegedienste eingeführt. Wer danach noch nur mit Papier abrechnet, hat mit Rechnungskürzungen in Höhe von bis zu 5% zu rechnen. Wenn Sie also jemanden aus dem Bereich ambulante Pflege kennen, dann empfehlen Sie uns doch bitte weiter und profitieren Sie als DMRZ-Kunde von einem Abrechnungsguthaben in Höhe von 10 Euro und der Empfohlene ebenfalls.
Die Änderungen des Software Updates Mai 2012 wie immer für Sie in der Übersicht.
Auf der diesjährigen ALTENPFLEGE 2012 wurde das DMRZ für die zukunftsweisende Innovation der Pflegecloud geehrt. Ambulante Pflegedienste, die 50% Zeit und Kosten sparen wollen, können das neue in Zusammenarbeit mit PflegeZeit entstandene effiziente, mobile Dokumentationssystem nutzen.
Mit dem DMRZ rechnen alle sonstigen Leistungserbringer einfach, komfortabel und ohne Vertragsbindung ab. Und der Clou dabei: Das DMRZ-System entlastet Sie durch die Schnelleingabe und die Plausibilitätsprüfung bei vielen Eingaben und liefert meist 80% der Abrechnungsarbeit beim Anlegen der Patientendaten und Planen der Leistungen.
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH - Pressekontakt
René Gelin
Wiesenstraße W21
40549 Düsseldorf
Telefon +49.211 6355 3980
Fax +49 211 6355 9080
E-Mail gelin(at)dmrz.de
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur Abrechnung mit den Krankenkassen zu Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 Prozent erhoben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Wiesenstr. W21
40549 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 6355 9299
Fax: +49 211 6355 9080
E-Mail: gelin(at)dmrz.de
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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