Unser Rundum Sorglos Service
- Belegerfassung inkl.
- automatischer Versand Ihrer Abrechnungen in Papierform und per DTA an die Kostenträger
- schon ab 1% der Bruttorechnungssumme

Das einzige was Sie uns senden sind Ihre Unterlagen, um den Rest kümmern wir uns. Dieser "Rund-um-sorglos" Service bietet alles und das schon ab 1% der Bruttorechnungssumme.
Mit unserem Komfort-Tarif bieten wir Ihnen einen Komplett-Service. Statt die Rechnungen selber einzugeben, senden Sie uns einfach Ihre gesamten Unterlagen und wir kümmern uns um den Rest.
Wir erfassen die Rechnungen in unserem System und senden die Papierrechnungen sowie die elektronische Datendatei an die Kostenträger. Auch dieser Service ist ausgesprochen günstig: Ab 1 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. können Sie diesen Dienst geniessen und sich um Ihr Kerngeschäft kümmern - Ihre Kunden. Der Tarif ist abhängig von Ihrem Leistungsbereich, Beleg- und Umsatzvolumen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu teste oder kontaktieren Sie uns direkt und wir regeln den Rest für Sie! Sie zahlen bei uns immer nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Egal für welchen Tarif Sie sich entscheiden. Und das Beste: Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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