Ontrabio: Organisieren Sie als Kommune die Mobilitätshilfe
Mit dem DMRZ bekommen Kommunen die Organisation und Abrechnung der Mobilitätshilfen schnell, einfach und günstig in den Griff
Städte, Gemeinden und Kreise sind per Gesetz dazu verpflichtet, behinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Das Deutsche Medizinrechenzentrum hat nun ein einfaches, und günstiges System entwickelt, mit dem die Mobilitätshilfen abgerechnet, verwaltet und geplant werden können. Erster Kunde ist die Stadt Karlsruhe – und diese ist begeistert.
Die Ausgangssituation
Mobilität gehört zu den wichtigsten Bedürfnissen eines Menschen. Denn nur wer mobil ist, kann ein selbstständiges und unabhängiges Leben führen. Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen. Um am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen, sind sie häufig von Verkehrsmitteln abhängig. Viele Städte, Gemeinden oder Kreise sind aber nicht in der Lage einen komplett barrierefreien Nahverkehr sicherzustellen. Aus diesem Grund sind die Kommunen dazu verpflichtet, den dort lebenden behinderten Menschen eine Möglichkeit anzubieten, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Zu solchen Zwecken schreibt das Sozialgesetzbuch IX vor: „Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben“ müssen gewährt werden (SGB IX § 55 Abs. 2). Im juristischen Fachjargon werden diese Sozialleistungen „Mobilitätshilfen“ genannt. Da die Ausführungsbestimmungen zum Sozialgesetzbuch Ländersache sind, handhaben die Kommunen die Umsetzung dieses Gesetzes jedoch recht unterschiedlich. So wird in Bayern wie in Hamburg ein monatlicher Sockelbetrag (maximal 225 Euro / 160 Euro, je nach Fahrzeugtyp) ausgezahlt, die Stadt Düsseldorf stellt dagegen einen eigenen Fahrdienst - den Städtischen Behindertenfahrdienst - zur Verfügung, den Betroffene bis zu 24 mal in einem Quartal in Anspruch nehmen können und in Stuttgart erhält man Fahrgutscheine, die bei Fahrdiensten oder Taxen eingelöst werden können. Pro Jahr erhält ein Stuttgarter 96 Gutscheine - bei einem Fahrdienst ist der Gegenwert eines Gutscheins allerdings mit 38,86 Euro fast genau dreimal so hoch wie bei einem Taxi (12,71 Euro). Allerdings sind die Fahrten dann auf bestimmte Landkreise begrenzt. Darüber hinaus gehende Fahrten können entweder mit weiteren Gutscheinen oder gegen Bares aus eigener Tasche beglichen werden. Die Abrechnung der verwendeten Gutscheine erfolgt dann grundsätzlich zwischen Fahrdienst- / Taxiunternehmen und Sozialamt.
Wir haben die Lösung
Wer sich als Stadt, Gemeinde, Kreis oder Kommune den Kopf zerbricht, wie die Mobilitätshifen am einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten umgesetzt werden können, ist beim Deutschen Medizinrechenzentrum genau richtig.
Einfaches System durch Nutzung der Online-Plattform des DMRZ
Das Prinzip des Systems, dass sich die Entwicklungsabteilung des DMRZ ausgedacht hat ist sehr einfach: Die von der Stadt beauftragten Beförderungsunternehmen erfassen die Leistungen auf der Online-Abrechnungsplattform des DMRZ im Internet. Einmal im Monat werden vom DMRZ-System auf Grundlage der eingegebenen Fahrten dann Rechnungen im PDF-Format generiert, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialverwaltungen direkt im DMRZ-System eingesehen werden können. Beide Parteien, sowohl die Fahrdienste als auch die Kommune, bekommen dabei einen speziellen Zugang zum DMRZ-Online-System. Mit einem Pin-Tan-Verfahren loggen sich diese, ähnlich wie beim Online-Banking, in das DMRZ-System ein. Nötig dazu sind lediglich ein Internetzugang und ein Browser.
Informationen in Echtzeit
Da beim DMRZ eine zentrale Datenbank genutzt wird, kann das System jederzeit Auskunft über die Kontingente der Fahrgäste geben. Der Unternehmer kann bei der Buchung einer Fahrt also direkt sehen, ob die Fahrt aufgrund der im Quartal zur Verfügung stehenden Fahrten noch möglich ist.
Pin/Tan-Verfahren sorgt für Sicherheit
Damit eine volle Kontrolle möglich und ein Missbrauch des Systems unmöglich ist, muss der Fahrgast jede Fahrt mit einer TAN-Nummer bestätigen. Dies wird durch das I-TAN Verfahren (bekannt vom Online-Banking), eine Art elektronische Ersatzunterschrift, erreicht. Für jede Fahrt muss der Fahrgast also dem Beförderungsunternehmen eine TAN-Nummer mitteilen – er „unterschreibt“ damit den Beleg. Die Liste selbst hält er geheim. Der Clou: Durch die Nutzung eines Online-Systems können die TAN-Nummern auch per Mobiltelefon vom Beförderungsunternehmen eingeben werden. Kommt es also zu einer spontanen Fahrt, ruft der Fahrdienst mit seinem Handy eine spezielle Internetseite des DMRZ auf, trägt dort die TAN-Nummer ein, die er zuvor vom Fahrgast genannt bekommen hat, und bucht die Fahrt ein.
Kostenlose Inklusivleistungen

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