Abrechnung für Städte und Kommunen

Perfektes System für die Abrechnung und Planung der Mobilitätshilfe

  • Internetbasierte DMRZ-Software Ontrabio plant, kontrolliert und rechnet die Mobilitätshilfe ab 
  • Als Kommune treten Sie als Kostenträger gegenüber den angeschlossenen Transportunternehmen auf
  • Keine Investitionskosten seitens Gemeinde oder Fahrunternehmen

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Ontrabio: Organisieren Sie als Kommune die Mobilitätshilfe

Mit dem DMRZ bekommen Kommunen die Organisation und Abrechnung der Mobilitätshilfen schnell, einfach und günstig in den Griff

Städte, Gemeinden und Kreise sind per Gesetz dazu verpflichtet, behinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Das Deutsche Medizinrechenzentrum hat nun ein einfaches, und günstiges System entwickelt, mit dem die Mobilitätshilfen abgerechnet, verwaltet und geplant werden können. Erster Kunde ist die Stadt Karlsruhe – und diese ist begeistert.

Die Ausgangssituation

Mobilität gehört zu den wichtigsten Bedürfnissen eines Menschen. Denn nur wer mobil ist, kann ein selbstständiges und unabhängiges Leben führen. Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen. Um am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen, sind sie häufig von Verkehrsmitteln abhängig. Viele Städte, Gemeinden oder Kreise sind aber nicht in der Lage einen komplett barrierefreien Nahverkehr sicherzustellen. Aus diesem Grund sind die Kommunen dazu verpflichtet, den dort lebenden behinderten Menschen eine Möglichkeit anzubieten, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Zu solchen Zwecken schreibt das Sozialgesetzbuch IX vor: „Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben“ müssen gewährt werden (SGB IX § 55 Abs. 2). Im juristischen Fachjargon werden diese Sozialleistungen „Mobilitätshilfen“ genannt. Da die Ausführungsbestimmungen zum Sozialgesetzbuch Ländersache sind, handhaben die Kommunen die Umsetzung dieses Gesetzes jedoch recht unterschiedlich. So wird in Bayern wie in Hamburg ein monatlicher Sockelbetrag (maximal 225 Euro / 160 Euro, je nach Fahrzeugtyp) ausgezahlt, die Stadt Düsseldorf stellt dagegen einen eigenen Fahrdienst - den Städtischen Behindertenfahrdienst - zur Verfügung, den Betroffene bis zu 24 mal in einem Quartal in Anspruch nehmen können und in Stuttgart erhält man Fahrgutscheine, die bei Fahrdiensten oder Taxen eingelöst werden können. Pro Jahr erhält ein Stuttgarter 96 Gutscheine - bei einem Fahrdienst ist der Gegenwert eines Gutscheins allerdings mit 38,86 Euro fast genau dreimal so hoch wie bei einem Taxi (12,71 Euro). Allerdings sind die Fahrten dann auf bestimmte Landkreise begrenzt. Darüber hinaus gehende Fahrten können entweder mit weiteren Gutscheinen oder gegen Bares aus eigener Tasche beglichen werden. Die Abrechnung der verwendeten Gutscheine erfolgt dann grundsätzlich zwischen Fahrdienst- / Taxiunternehmen und Sozialamt.

Wir haben die Lösung

Wer sich als Stadt, Gemeinde, Kreis oder Kommune den Kopf zerbricht, wie die Mobilitätshifen am einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten umgesetzt werden können, ist beim Deutschen Medizinrechenzentrum genau richtig.

Einfaches System durch Nutzung der Online-Plattform des DMRZ

Das Prinzip des Systems, dass sich die Entwicklungsabteilung des DMRZ ausgedacht hat ist sehr einfach: Die von der Stadt beauftragten Beförderungsunternehmen erfassen die Leistungen auf der Online-Abrechnungsplattform des DMRZ im Internet. Einmal im Monat werden vom DMRZ-System auf Grundlage der eingegebenen Fahrten dann Rechnungen im PDF-Format generiert, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialverwaltungen direkt im DMRZ-System eingesehen werden können. Beide Parteien, sowohl die Fahrdienste als auch die Kommune, bekommen dabei einen speziellen Zugang zum DMRZ-Online-System. Mit einem Pin-Tan-Verfahren loggen sich diese, ähnlich wie beim Online-Banking, in das DMRZ-System ein. Nötig dazu sind lediglich ein Internetzugang und ein Browser.

Informationen in Echtzeit

Da beim DMRZ eine zentrale Datenbank genutzt wird, kann das System jederzeit Auskunft über die Kontingente der Fahrgäste geben. Der Unternehmer kann bei der Buchung einer Fahrt also direkt sehen, ob die Fahrt aufgrund der im Quartal zur Verfügung stehenden Fahrten noch möglich ist.

Pin/Tan-Verfahren sorgt für Sicherheit

Damit eine volle Kontrolle möglich und ein Missbrauch des Systems unmöglich ist, muss der Fahrgast jede Fahrt mit einer TAN-Nummer bestätigen. Dies wird durch das I-TAN Verfahren (bekannt vom Online-Banking), eine Art elektronische Ersatzunterschrift, erreicht. Für jede Fahrt muss der Fahrgast also dem Beförderungsunternehmen eine TAN-Nummer mitteilen – er „unterschreibt“ damit den Beleg. Die Liste selbst hält er geheim. Der Clou: Durch die Nutzung eines Online-Systems können die TAN-Nummern auch per Mobiltelefon vom Beförderungsunternehmen eingeben werden. Kommt es also zu einer spontanen Fahrt, ruft der Fahrdienst mit seinem Handy eine spezielle Internetseite des DMRZ auf, trägt dort die TAN-Nummer ein, die er zuvor vom Fahrgast genannt bekommen hat, und bucht die Fahrt ein.

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Flyer Case Study Mobilitätshilfe OnTrabio A4

Case Study Mobilitätshilfe für Städte und Kommunen

Flyer: Case Study Mobilitätshilfe

Die Broschüre im Din A4-Format zeigt in Form eines Fallbeispiels bei der Stadt Karlsruhe wie Städte und Kommunen den vorgeschriebenen Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen effizient abrechnen, dokumentieren, kontrollieren und vereinfachen können.

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Flyer Mobilitätshilfe OnTrabio

Mobilitätshilfe für Städte und Kommunen

Flyer: Mobilitätshilfe

Der Flyer zeigt, wie einfach Städte und Kommunen den vorgeschriebenen
Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen effizient abrechnen, dokumentieren, kontrollieren und vereinfachen können.

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Video zum Thema Abrechnung

Elektronische Abrechnung (DTA) von Leistungserbringern mit dem DMRZ

Unser Video zeigt Ihnen, wie leicht die Abrechnung mit dem DMRZ ist.

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