Wir helfen Ihnen, wenn die Kassen nicht bezahlen

  • Unsere Hotline hilft
  • Das DMRZ bietet eine automatische Plausibilitätsprüfung - das System warnt Sie bei Fehlern (Rückläuferquote aufgrund formaler Fehler: 0,01683%)
  • DMRZ hat kurzen Draht zu Kostenträgern
  • Bei der nächsten Abrechnung rechnen Sie den Rückläufer dann einfach nochmal ab.

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Die Rückläuferbearbeitung ist beim DMRZ inklusive

Rückläufer? Kein Problem, wir helfen Ihnen weiter!

Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur. Haben Sie beispielsweise einen Beleg falsch eingereicht und wissen nicht, wo der Fehler liegt, dann rufen Sie unsere Hotline an. Wir helfen Ihnen bei der Klärung des Problems weiter. Unsere Experten stehen in ständigem Kontakt mit den Kostenträgern, und können Ihnen dort auch den geeigneten Ansprechpartner vermitteln. Bei der nächsten Abrechnung rechnen Sie den Rückläufer dann einfach nochmal ab. So einfach ist das.

Rückläuferbearbeitung auf Knopfdruck

Eine innovative Funktion, die Zeit und Ärger spart. Rückläuferbearbeitung auf Knopfdruck

Wurde eine fehlerhafte Rechnung von der Krankenkasse nicht bezahlt, müssen Sie den Rückläufer nicht noch einmal eingeben, denn die Rückläuferbearbeitung beim DMRZ istkinderleicht: Rufen Sie einfach den fehlerhaften Abrechnungsfall auf und klicken Sie auf "Abrechnungsfall korrigieren".

Abrechnungsfälle auf Knopfdruck korrigieren

Es öffnet sich ein Fenster, welches eine automatische Plausibilitätsprüfung hinterlegt hat. Sie können nun auswählen, ob Sie den Originalabrechnungsfall ändern möchten, weil ...

  • a) ein formaler Fehler in der Rechnung vorliegt.
  • b) der Patient zuzahlungsbefreit ist - in dem Fall wird der entsprechende Betrag automatisch addiert.
  • c) sie um den Zuzahlungsbetrag gekürzt wurde - in dem Fall berechnet das System den abzuziehenden Betrag automatisch nach.

Eine Rückläuferquote, die Ihresgleichen sucht

Die Rückläuferquote aufgrund formaler Fehler (d.h. Eingabefehler des Benutzers, die vom DMRZ System nicht als fehlerhaft bemängelt wurden), lag im Oktober bei 0,01683 Prozent. Das heißt, dass beim DMRZ im Schnitt nur jede 5.940te Rechnung einen Fehler aufweist. Natürlich korrigieren wir die Fehler kostenfrei. Formale Fehlerursachen werden zudem selbstverständlich an die Entwicklungsabteilung weitergegeben und entsprechende Plausibilitätsprüfungen im nächsten System-Update implementiert. So konnten wir die Fehlerquote kontinuierlich auf die aktuelle Bestmarke reduzieren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Kunden werben Kunden-Flyer

Kunden werben Kunden-Flyer

Der Flyer zeigt Ihnen auf, wie Sie beim DMRZ eine Menge sparen können. Für jeden Neukunden, den Sie geworben haben, werden Ihnen 10 Euro auf Ihrem DMRZ-Kundenkonto gutgeschrieben. Hier erfahren Sie, wie das geht.
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Vorfinanzierung

Sofortfinanzierung zu günstigen Tarifen

Wir bieten allen Kunden, unabhängig vom Umsatzvolumen, optional die Vorfinanzierung der Leistungen an, die über die DMRZ-Plattform abgerechnet werden. Das ist eine kostengünstige Alternative zu den bekannten Abrechungszentren. Unser Partner ist eine renommierte Bank, daher sind die Tarife sehr günstig.

Vorfinanzierungsmöglichkeiten

Mit allen Kostenträgern abrechnen

Das DMRZ rechnet mit alen Krankenkassen und übrigen Kostenträgern ab.

Beim DMRZ haben Sie die Möglichkeit, mit allen gesetzlichen Kostenträgern per DTA abzurechnen. Und das für nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. Für DMRZ-Kunden übernehmen wir die Anmeldung zur Abrechnung bei den gesetzlichen Kostenträgern kostenfrei. Sie brauchen sich also nicht schriftlich für den Datenaustausch mit den Kostenträgern anzumelden.

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