Rehabilitationseinrichtungen rechnen einfach per DTA über das DMRZ ab

Vorteile für Rehasport / Krankengymnastik

  • Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine Softwareinstallation erforderlich
  • Keine Lizenzkosten/Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen oder zeitliche Bindung

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Rehasport und Funktionstraining für nur 0,5 Prozent mit den Krankenkassen abrechnen

Keine Software zur Abrechnung erforderlich! Sie benötigen nur einen PC mit Internetzugang.

Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Sie als Behindertensportverband, Sportverein, Fitnessstudio, private Sportgruppe oder Physiotherapie-Praxis bequem und einfach per Internet ab. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Das Beste ist aber: Sie zahlen nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter. Und das ohne Anmeldegebühr oder Mindestumsatz

Warum sollte ich als Rehasportler oder Krankengymnast über das DMRZ abrechnen?

In den meisten Bundesländern wurde die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) für Behindertensportverbände und andere Anbieter von Rehasport und Funktionstraining bereits eingeführt. Rechnen Sie Ihre Leistungen nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.

Rehasport für 0,5 % abrechnen

Rehasport und Funktionstraining für nur 0,5 Prozent mit den Krankenkassen abrechnen.

Sie können sowohl Rehasport als auch Funktionstraining, welche häufig von Behindertensportverbänden, Sportvereinen, Fitnessstudios, privaten Sportgruppen oder Physiotherapie-Praxen angeboten werden, mit den Kostenträgern abrechnen. Verordnet werden kann Rehasport, um den körperlichen und psychischen Auswirkungen einer Behinderung entgegenzuwirken. Funktionstraining wird dagegen verordnet, um die Rehabilitation des Patienten zu erreichen oder zu sichern. Stellt nun ein Arzt seinem Patienten ein Rezept für Rehasport oder Funktionstraining aus, nimmt der Betroffene - je nach Anzahl der verordneten Einheiten - an Ihren Kursen teil. Die Kosten dafür übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Um Ihre Leistungen erstattet zu bekommen, müssen Sie der Krankenkasse des Patienten eine Rechnung stellen und die Verordnung mit einreichen.

So geht's

Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto. 

Alternativ: Übernahme von Daten aus Ihrer Branchensoftware

Für alle, die ihre hergebrachte Software-Lösung weiter nutzen möchten, aber dennoch in den Genuss der günstigen Konditionen des Deutschen Medizinrechenzentrums kommen wollen, gibt es ebenfalls eine Lösung: Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet eine einfache Schnittstelle im CSV Format (Excel) an, um Rechnungsdaten aus Ihrer Branchensoftware zu übernehmen und im richtigen Format an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Daten aus Ihrer Branchensoftware laden Sie dann einfach per Mausklick in das Online-System des DMRZ. Dort werden Ihre Rechnungen wie oben beschrieben weiterverarbeitet.

Ihr Nutzen als Rehasport- und Funktionstrainer

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

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Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

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Rehasport und Funktionstraining - Bitte prüfen Sie Ihr Tarifkennzeichen!

Anbieter von Rehasport und Funktionstraining sollten ihr Tarifkennzeichen prüfenIn den Bereichen Rehabilitationssport und Funktionstraining weisen die Krankenkassen bedingt durch grundsätzliche Fehler Datensätze ab. Bitte erfragen Sie bei Ihren Kostenträgern das korrekte Tarifkennzeichen (TK), damit es nicht unnötigerweise zu Rechnungsrückläufern oder Verzögerungen kommt.

So prüfen Sie Tarifkennzeichen

Flyer für Rehasport und Funktionstraining

Flyer für Rehasport und Funktionstraining

Der Flyer für Anbieter von Rehasport und Funktionstraining beschreibt die Pflicht zur DTA-Abrechnung sowie die Funktionsweise der günstigen Abrechnung über die DMRZ-Plattform.

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Kundenmeinungen

"Das DMRZ empfehle ich gerne weiter, weil eine sehr gute und preiswerte Abrechnung mit den Kostenträgern möglich ist."

Reha-Verein Eschede e. V., Eschede
Klaus Schnobel

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