Rehasport per DTA abrechnen
Ab Januar 2009 in weiteren Bundesländern
Auch im Bereich Rehabilitationssport und Funktionstraining soll die elektronische Abrechnung zum 1. Januar 2009 in weiteren Bundesländern Pflicht werden. Leistungserbringern die ihre Leistungen dann noch nicht per DTA abrechnen, droht eine Rechnungskürzung von bis zu 5 Prozent. Um eine solche Rechnungskürzung zu vermeiden, bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) jetzt Leistungserbringern von Heilmitteln im Bereich Rehasport und Funktionstraining eine sehr einfache und mit 0,5 Prozent sehr kostengünstige Lösung zu elektronischer Abrechnung und Datenträgeraustausch.

Reha-Leistungen kinderleicht abrechnen
Der Rehabilitationssport stellt ein wichtiges Glied in der medizinischen Versorgungskette dar und kann vom jedem behandelnden Arzt verordnet werden. Der Arzt stellt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten aus, die mit den gesetzlichen Kassen ab 2009 in weiteren Bundesländern - wie etwa Berlin -elektronisch abgerechnet werden müssen. Diese Abrechnungsform stellt mittlerweile jedoch kein Problem mehr dar und funktioniert beim Deutschen Medizinrechenzentrum einfach über das Internet. Um den Service des DMRZ nutzen zu können, brauchen Sie nur einen Computer mit Internet-Anschluss und den kostenlosen Microsoft Internet Explorer. Die Anschaffung einer kostspieligen und schwer zu bedienenden Software entfällt. Die Abrechnung über das Internet ist einfach: Die Plattform zur Abrechnung Ihrer Heilmittelverordnungen finden Sie hier unter www.DMRZ.de. Dort nutzen Sie den Link "Jetzt kostenlos anmelden" und bekommen ein Kennwort und einen Benutzernamen. Alles natürlich völlig sicher und sehr komfortabel. Bei der Anmeldung geben Sie Ihr Institutionskennzeichen (IK) an und senden dem DMRZ zur Authentifizierung die Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Führerscheins. Nun können Sie alle Funktionen der Abrechnungsplattform nutzen, ohne irgendwelche Verpflichtungen einzugehen. Um mit den Krankenkassen abzurechnen, senden Sie anschließend einfach die Abrechnungsvereinbarung - die Sie online ausdrucken können - per Fax an das DMRZ und bestätigen damit, dass das Deutsche Medizinrechenzentrum Ihre Rechnungen elektronisch an die Annahmestellen der Kostenträger versenden darf. Sie erfassen die Heilmittelverordnungen wie in einer Software online beim DMRZ und erstellen per Mausklick Rechnungen an die Kostenträger. Die Rechnungsdaten werden dann automatisch elektronisch an die Kostenträger übermittelt, ohne dass Sie sich um E-Mail-Verschlüsselung oder Diskettenversand kümmern müssen. Die Rechnungen und die Rechnungsbegleitzettel können Sie online ausdrucken. Auf den Begleitzetteln ist die Anschrift der jeweils zuständigen Rechnungsprüfstelle schon ausgewiesen, an die Sie die Verordnungen zur Prüfung postalisch versenden. Das Geld bekommen Sie von den Kostenträgern spätestens nach 30 Tagen.

Unschlagbar günstig
Sparen können Sie beim Deutschen Medizinrechenzentrum eine ganze Menge. Dazu ein Beispiel: Bei einer Rechnungssumme von 20.000 Euro berechnet das DMRZ Ihnen lediglich 100 Euro. Bei der Abrechnung in Papierform werden Ihnen dagegen von den Krankenkassen fünf Prozent der Bruttorechnungssumme abgezogen, also 1.000 Euro. Die Ersparnis ist also riesig. Gerade Leistungserbringer mit einem relativ kleinen Umsatz mit gesetzlichen Kassen sparen im Vergleich zur Beauftragung eines Abrechnungszentrums schon enorm dadurch, dass das DMRZ keine monatliche Grundpauschale erhebt. Es gibt auch keine sonstigen versteckten Kosten wie Aufschlag für den Datenträgeraustausch oder ähnliches. Lediglich 0,5 Prozent auf die Bruttorechnungssumme werden beim DMRZ fällig – sonst nichts. Gegenüber einer Software bietet die Online-Lösung gleich zahlreiche Vorteile: Wer beispielsweise an mehr als an einem Arbeitsplatz arbeitet, der muss bei einer Software eine zusätzliche Lizenz seiner Abrechnungssoftware erwerben. Das ist bei der Lösung des DMRZ nicht nötig. Auch Software-Updates entfallen für die Leistungserbinger – denn darum kümmern sich die Spezialisten des Deutschen Medizinrechenzentrums, die die Änderungen zentral vornehmen, ohne dass Sie etwas davon mitbekommen, geschweige denn für Software-Updates zahlen müssen, wie es bei herkömmlichen Programmen üblich ist. Möglich ist dies, da die Software nicht lokal beim Leistungserbinger installiert ist, sondern auf den Servern des Deutschen Medizinrechenzentrums. Auch die Belegerfassung ist möglich Leistungserbinger, die ihre Rechnungen nicht von Hand eingeben möchten, bietet das DMRZ einen zusätzlichen Service an: Sie können Ihre Papierrechnungen auch direkt an das Deutsche Medizinrechenzentrum schicken und müssen sich um nichts mehr kümmern. "Wer keinen Internet-Anschluss besitzt oder den Zeitaufwand der Dateneingabe scheut, der sollte uns ansprechen. Wir machen allen Hebammen auch hier ein unschlagbar günstiges Angebot", sagt der Geschäftsführer des DMRZ Thomas Gazda, der betont, dass für diesen "Rundum-Service" nur 1 Prozent der Abrechnungssumme berechnet wird und auch hier keine weiteren Kosten anfallen.
Welcher Browser

Internet Explorer, Firefox und Co
Um mit dem DMRZ abzurechnen, benötigen Sie nur einen PC mit Internetanschluss. Wir unterstützen alle aktuellen Browser. Das DMRZ bietet mit seiner Internet-Abrechnungslösung auch Mac- und Linux-Nutzern die Möglichkeit, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen.
Kunden werben Kunden

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Wir helfen Ihnen weiter

Rückläuferbearbeitung beim DMRZ
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Keine versteckten Kosten beim DMRZ

Keine versteckten Kosten beim DMRZ
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Keine versteckten Kosten
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